2/2023 Hessen-Mobil B449 Rad- und Gehweg | Gemeinde Mühltal

2/2022 B 449 Rad- und Gehweg zw. Darmstadt und Mühltal


Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement
Darmstadt

 

Betr.: B 449 Rad- und Gehweg zw. Darmstadt und Mühltal
hier: Duldung von Vorarbeiten auf Grundstücken – Erhebung der Planungsgrundlagen


Im Zuge der Vorarbeiten zur Durchführung der o.g. Baumaßnahmen – Erhebung der Planungsgrundlagen – ist es notwendig, dass Bedienstete von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement oder von Hessen Mobil beauftragte Firmen oder Personen zur Durchführung von Vorarbeiten verschiedene Grundstücke betreten.
Diese Vorarbeiten, in Form von faunistischen, floristischen und vermessungskundlichen Erhebungen sollen in der Zeit
von Januar 2023 bis März 2024 durchgeführt werden. Im Zuge dessen werden zum Teil temporäre Untersuchungsgegenstände verwendet, die ohne Beschädigung am Grundstück angebracht und wieder entfernt werden können. Diese
können beispielsweise Horchboxen, verschiedene Nistkästen,Lebendfallen sowie künstliche Verstecke umfassen.
Hierbei kommen keine Tiere zu Schaden.
Die vorgesehenen Vorarbeiten erstrecken sich auf alle Grundstücke, die sich auf der beigefügten Übersichtskarte
innerhalb der dargestellten Umgrenzungen befinden. Die betreffenden Grundstücke liegen in der Gemeinde Mühltal und
der Stadt Darmstadt. Eingefriedete Grundstücke werden nur nach vorheriger Kontaktaufnahme mit den Grundstücksberechtigten betreten.
Da der (Aus-) Bau von Straßen sowie von Rad- und Gehwegen im Interesse der Allgemeinheit liegt, hat das hessische
Straßengesetz (HStrG) die Grundstücksberechtigten verpflichtet, die angesprochenen Vorarbeiten zu dulden
(§ 32 b HStrG). Durch die vorgenannten Vorarbeiten ist nicht zu erwarten, dass einem Grundstückseigentümer oder sonstigem Nutzungsberechtigten unmittelbare Vermögensnachteile entstehen.
Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, so wird der Träger der Straßenbaulast eine angemessene Entschädigung in
Geld leisten.
Kommt eine Einigung über die Geldentschädigung nicht zustande, setzt das Regierungspräsidium Darmstadt auf Antrag
von Hessen Mobil oder des Grundstücksberechtigten die Entschädigung fest.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehende Duldungsanordnung kann innerhalb eines Monats nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung
Widerspruch bei Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement, AST Darmstadt, Groß-Gerauer-Weg 4, 64295
Darmstadt schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sind anzugeben.
Darmstadt, den 11.01.2023
Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement
Im Auftrag
gez. A. Bergen
(Fachdezernent PB15.5)

Anlage: Übersichtskarte 1:6.000

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