Richtlinien Kunstpreis
Richtlinien über die Ausstellung Mühltaler Künstler und Hobbykünstler
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal hat in ihrer Sitzung am 24. September 2019 folgende
Richtlinien über die Ausstellung Mühltaler Künstler und Hobbykünstler
beschlossen:
§1
Die Gemeinde Mühltal richtet zur Förderung der im Bereich der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks tätigen Künstler und Hobbykünstler vier Preise ein, die den Namen
"Kunstpreis der Gemeinde Mühltal", "Kunsthandwerkspreis der Gemeinde Mühltal", "Jugendsonderpreis der Gemeinde Mühltal" und "Publikumspreis der Gemeinde Mühltal" führen.
§2
Die Preise der Gemeinde Mühltal werden jedes Jahr verliehen.
§3
Der Kunstpreis/Kunsthandwerkspreis bestehen aus einer Verleihungsurkunde und einem Geldbetrag in Höhe von 500,00 EUR.
Der Jugendsonderpreis besteht aus einer Verleihungsurkunde und einem Geldbetrag in Höhe von 50,00 EUR.
Der Publikumspreis besteht aus einer Verleihungsurkunde und einem Geldbetrag in Höhe von 500,00 EUR.
Die Preise können jeweils auf bis zu zwei Personen aufgeteilt werden.
§4
Teilnahmeberechtigt ist jeder Künstler und Hobbykünstlersowie jeder Jugendliche, der seinen Wohnsitz im Gebiet der Gemeinde Mühltal hat oder mit seiner Kunst in der Gemeinde Mühltal wirkt.
Der Kunstpreis/Kunsthandwerkspreis wird für herausragende Leistungen auf dem Gebiet der bildenden Kunst (Malerei, Grafik, Bildhauerei u.ä.) und unter angemessener
Berücksichtigung des Kunsthandwerkes verliehen.
Der Jugendsonderpreis wird nur an Teilnehmer/ innen verliehen, die im Alter von unter 16 Jahren sind.
Jeder teilnehmende Künstler und Hobbykünstler, der ein Exponat aus seinen eigenen, ausgestellten Werken markiert hat, kann sich für den Publikumspreis bewerben.
§5
Die Preise werden vom Gemeindevorstand, vertreten durch den/der Bürgermeister/in, dem/der Vorsitzenden Sport-, Kultur- und Sozialausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal und dem/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal, auf Vorschlag eines zu diesem Zweck gebildeten Preisgerichtes verliehen.
§6
Das zur Auswahl berufene Preisgericht besteht aus:
a) dem/der Bürgermeister/in kraft Amtes oder seinem/ihrem Stellvertreter als Vorsitzende/n,
b) dem/der Vorsitzenden des Sport-, Kultur- und Sozialausschusses der Gemeinde Mühltal kraft Amtes oder eines anderen Ausschussmitgliedes
c) vier sachkundigen Bürgern, die nicht in Mühltal wohnen sollten.
Das Preisgericht wird vom Sport-, Kultur- und Sozialausschuss der Gemeindevertretung Mühltal, im Einvernehmen mit dem/der Bürgermeister/in (Vorsitzende/r) oder dessen/
deren Stellvertreter, jährlich neu berufen. Zweimalige Wiederwahl ist möglich. Danach gilt für die Personen der Gruppe c) eine Sperre von 3 Jahren.
§7
Der/Die Preisträger für den Kunstpreis/Kunsthandwerkspreis und den Jugendsonderpreis wird/werden in offener Wahl durch einfache Mehrheit durch das Preisgericht gewählt.
Bei Stimmengleichheit wird der Preis geteilt (sh. § 3). Die Sitzung des Preisgerichtes ist nicht öffentlich und vertraulich. Eine erneute Ehrung eines Preisträgers (gleicher Preis) ist frühestens möglich, nachdem ein anderer Preisträger geehrt wurde.
Der/Die Preisträger für den Publikumspreis wird/werden vom Besucher mittels Stimmabgabezettel gewählt. Bei Stimmengleichheit wird der Preis geteilt (sh. § 3).
§8
Die Überreichung des Kunstpreises/Kunsthandwerkspreises sowie des Jugendsonderpreises erfolgt in einer öffentlichen Feierstunde. Der/Die Bürgermeister/ in oder ein von ihm/ihr benanntes Mitglied des Preisgerichtes hält die Laudatio. Die Verleihung des Publikumspreises erfolgt am letzten Tag der Ausstellung.
§9
Das Preisgericht ist berechtigt, dem Gemeindevorstand Empfehlungen zum Ankauf von zu der Ausstellung eingereichten Kunstwerken zu geben.
§ 10
Diese Richtlinien treten gemäß § 8 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Mühltal am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien über die Verleihung eines Kunstpreises der Gemeinde Mühltal zur Förderung der Jahresveranstaltung "Ausstellung Mühltaler Künstler und Hobbykünstler" außer Kraft.
Die Richtlinie wird hiermit ausgefertigt:
Mühltal, den 17.10.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mühltal
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Willi Muth
Bürgermeister