80/2026  Richtlinie über Zuwendungen der Gemeinde Mühltal für Partnerschaftsbegegnungen mit verschwisterten Städten/Gemeinden | Gemeinde Mühltal

80/2026  Richtlinie über Zuwendungen der Gemeinde Mühltal für Partnerschaftsbegegnungen mit verschwisterten Städten/Gemeinden


Öffentliche Bekanntmachung Nr. 80/2026

 

Richtlinie
über Zuwendungen der Gemeinde Mühltal für
Partnerschaftsbegegnungen mit verschwisterten
Städten/Gemeinden

 

1. Allgemeines

 

1.1.     Die Gemeinde Mühltal gewährt im Rahmen der Haushaltsansätze für Partner­schaftsbesuche Zuschüsse.
Ein Rechtsans­pruch auf Gewährung von Zuschüssen aufgrund dieser Richtlinie besteht nicht.
Die Gemeinde Mühltal ist mit der Partnerstadt Nemours (F) und der Partnergemeinde Lenola (I) verschwistert.

1.2.     Weitere Zuwendungen oder Zuschüsse nach anderen bestehenden Richtlinien der Gemeinde Mühltal sind neben diesen Zuschüssen nicht möglich.

1.3.     Zuschussanträge müssen bis spätestens 30. September des Vorjahres für das kommende Jahr bei der Gemeinde Mühltal, in schriftlicher Form unter Beifügung des Veranstaltungsprogramms, vorgelegt werden.

1.4.     Später eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.

2. Personenkreis

2.1.     Einen Zuschuss können nur alle gemäß der Vereinsförderungsrichtlinie der Gemeinde Mühltal anerkannten Vereine erhalten.

3. Zuschüsse für Partnerschaftsbesuche

3.1.     Die Aufenthaltsdauer muss mindestens 3 Tage in der Partnerkommune betragen.

3.2.     Unabhängig von der Beförderungsart sowie dem Reisezweck ge­währt die Gemeinde Mühltal für jeden Teilnehmer des unter 2. genannten Personen­kreises einen pauschalierten Fahrtkostenzuschuss.

3.3.     Dieser beträgt für die Reise nach Lenola 50,00 EUR pro Person und für die Reise nach Nemours 25,00 EUR pro Person.

3.4.     Für Schüler, Studenten und Auszubildende mit gültigem Nachweis bis max. 25 Jahre beträgt der Fahrtkostenzuschuss 75,00 EUR pro Person bzw. 40,00 EUR pro Person.

4. Langfristige Aufenthalte in den Partnerkommunen

4.1.     Der Gemeindevorstand kann in begründeten Ausnahmefällen einen Zuschuss für langfristige Aufenthalte (> 14 Tage) gewähren. Die Höhe richtet sich nach Art, Dauer, Zweck und Teilnehmerzahl.

Diese Richtlinie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Richtlinie außer Kraft.

Mühltal, den 27.08.2026
Der Gemeindevorstand

gez.

-Niels Starke-

Bürgermeister