Finanzen
Finanzen
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden zuletzt in der Haushaltssatzung 2024 festgelegt und betragen seitdem:
1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 850 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 405 v.H.
Fälligkeit von Kleinbeträgen der Grundsteuer
Abweichend von der Regelung des § 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz wird die Fälligkeit von Kleinbeträgen wie folgt festgelegt:
Jahresleistungen bis 15,00 € in einem Jahresbetrag am 15.8.
Jahresleistungen bis 30,00 € in zwei Halbjahresleistungen am 15.2. und 15.8.
Archiv der Haushalte der Vorjahre
Informationen zur Gundsteuerreform in Hessen haben wir für Sie auf einer Website zusammengestellt:
Für Zahlungen an die Gemeinde Mühltal: