Glasfaser-Infoschreiben 6
Glasfaser-Infoschreiben 6
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
heute gehen wir auf vertragliche Details der beiden Anbieter ein.
Wie lange ist die Vertragsdauer?
24 Monate bei beiden Anbietern. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit nach Ablauf automatisch
Deutsche Glasfaser: auf unbestimmte Zeit und ist dann jederzeit mit einer Frist von einem Monat taggenau in Textform kündbar.
ENTEGA: auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden.
Muss ich den Vertrag bei meinem bisherigen Kommunikationsanbieter bzw. bei meinem Stromlieferanten selbst kündigen?
Nein. Wenn Sie einen Vertrag bei der Deutschen Glasfaser unterschrieben haben, wird Ihr bisheriger Vertrag von der Deutschen Glasfaser gekündigt.
Wenn Sie bei der ENTEGA unterschrieben haben, dann wird Ihr laufender Vertrag bei Ihrem bisherigen Kommunikationsanbieter automatisch gekündigt und bei Ihrem aktuellen Stromanbieter ebenfalls.
Wie funktioniert das eigentlich, wenn die Vertragslaufzeit bei der Deutschen Glasfaser oder der ENTEGA beginnt, die Rufnummern also portiert werden, das Glasfasernetz aber noch gar nicht verlegt ist?
Der Vertrag wird, abhängig von der Laufzeit des Vertrages mit dem aktuellen Telekommunikationsdienstleister, zum frühestmöglichen Zeitpunkt von der Deutschen Glasfaser bzw. der ENTEGA gekündigt.
Deutsche Glasfaser: Der bestehende Vertrag wird erst dann gekündigt, wenn das Glasfasernetz aktiviert ist.
ENTEGA: Der Portierungszeitpunkt kann vor der Aktivierung des Glasfasernetzes sein. Zum Wechselzeitpunkt werden die existierenden Rufnummern zur ENTEGA portiert, ebenso der Internetanschluss. Als Nutzer wechselt man also zu einem neuen Anbieter über die bestehende Kupferleitung. Erst wenn das Glasfaser gelegt, der NT (Network Terminator = Netzabschlussgerät) installiert und die Glasfasertechnik komplett aufgebaut sind, wird der Anschluss auf das Glasfasernetz umgeschaltet.
Gibt es einen Haken bei der Strom-Flat (3-in-1-Flatrate) der ENTEGA?
Sagen wir mal so: Ein paar Randnotizen sollte man kennen:
Der Stromverbrauch wird jährlich überprüft. Sollte der Stromverbrauch innerhalb des von Ihnen gebuchten Paketes liegen, dann passiert nichts. Sollten Sie, bedingt durch höheren Stromverbrauch, in einen teureren Tarif rutschen, so erhöht sich auch der Preis für das kommende Jahr entsprechend dieses Tarifs. Für das bewertete Jahr müssen Sie aber nichts nachzahlen; Sie erhalten allerdings auch kein Geld zurück, falls Sie weniger verbraucht haben. Sollten Sie durch geringeren Stromverbrauch in ein preisgünstigeres Paket fallen, so gelten dieselben Regeln.
Die Strom-Flat der ENTEGA (3-in-1-Flatrate) bedeutet wirklich Flat und ich muss niemals nachzahlen?
Nicht ganz. Folgende Preisbestandteile sind von der Strom-Flat ausgenommen: Umsatzsteuer, Stromsteuer, EEG-Umlage, KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Umlage und das Inkrafttreten neuer gesetzlicher Steuern. Sobald sich also eines oder mehrere dieser Preisbestandteile während des Bewertungszeitraumes erhöht, dann muss anteilig nachgezahlt werden. Sollten sich diese Preisbestandteile verringern, dann bekäme man anteilig Geld zurück – es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass dieser Fall je eintreten wird.
Was passiert mit meinem unterschriebenen Vertrag, wenn die 33 %-Marke in meinem Anschlussgebiet nicht erreicht wird?
Bei der Deutschen Glasfaser ist der Vertrag in einem solchen Fall nichtig. Es entstehen keine Kosten, der vorhandene Telekommunikationsvertrag (z. B. bei der Telekom) läuft unverändert weiter.
Bei der ENTEGA ist der Vertrag bei der 2-in-1-Flatrate ebenfalls nichtig. Falls Sie einen 3-in-1-Vertrag abgeschlossen haben, dann bleibt der Vertrag bestehen und Sie beziehen Strom über die ENTEGA. Internet und Telefon wird ebenfalls von der ENTEGA bereitgestellt, allerdings über das bestehende Kupferkabel mit maximal 100 Mbit/s.
Initiative Glasfaser für Mühltal
Friedhelm Glöckner
Dieses Infoschreiben können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.