KW12 Beschluss Bund-Länder Corona Maßnahmen-03-22 | Gemeinde Mühltal

Bund und Länder passen Corona Maßnahmen an


Aktualisierung am 25.3.2021

Die in diesem Artikel aufgeführten Regelungen wurden geändert, bzw. konkretisiert. Angaben auf der Webseite der Bundesregierung wurde entsprechend geändert:

Die in dem Bund-Länder-Beschluss getroffenen Regeln zur „Erweiterten Ruhezeit zu Ostern“ werden nicht umgesetzt. Es gelten über Ostern die allgemeinen Regelungen weiter. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.

Webseite der Bundesregierung

Stand am 23.3.2021:

Die Beschlüsse zu den Corona Maßnahmen wurden durch die Bund-Länder Konferenz am Dienstag, 23. März 2021 angepasst.

Der Beschluss der MPK im Wortlaut

Gründonnerstag und Ostersamstag als Ruhetage

Bund und Länder wollen die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der dritten Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen Gründonnerstag, 1. April 2021, und Ostersamstag, 3. April 2021, Ruhetage mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen werden. 

Damit gilt über Ostern an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip „Wir bleiben zu Hause“. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt und   Außengastronomie wird während der fünf Tage geschlossen.

Weitere Bund-Länder-Beschlüsse

Bund und Länder haben sich darüber hinaus unter anderem auf diese Regelungen geeinigt:

  • Auf Reisen verzichten.
    Es gilt weiterhin der Appell, auf nicht zwingende notwendige Reisen zu verzichten – auch über die Osterfeiertage.

  • Flächendeckende Tests in Schulen und Kitas.
    Die Testungen von Beschäftigten in Schulen und Kitas und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut. Ziel sind zwei Testungen pro Woche.

  • Testangebote in Betrieben.
    Unternehmen sollen nach wie vor – wo möglich – Homeoffice ermöglichen. Wo dies nicht möglich ist, sollen sie den in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. 

  • Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen erweitern.
    Mit den weitreichenden Impfungen in Alten- und Pflegeeinrichtungen können unter anderem Besuchsmöglichkeiten erweitert werden, bei konsequenter Umsetzung von Hygiene- und Testkonzepten.

  • Modellprojekte ermöglichen.
    In den Ländern und einzelnen Regionen sollen zeitlich befristete Modellprojekte möglich sein – mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept –, um einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder wollen sich am 12. April erneut beraten.


Quelle und weitere Informationen:

Webseite der Bundesregierung