KW15 Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen | Gemeinde Mühltal

Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in Mühltal


Aktualisierung am 29.4.2021:
Verfügung um vier Wochen bis zum 28. Mai 2021, 24:00 Uhr verlängert

In Ausführung der Bestimmungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
vom 26. November 2020 in der neuesten Fassung vom 24.03.2021 wird auf
dem Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg angeordnet:
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist gemäß § 1 Absatz 1 Satz Verordnung
zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und
von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie auf nachfolgenden publikumsträchtigen
öffentlichen Plätzen und in folgenden Einrichtungen untersagt:

Auszug aus der Verfügung des Landkreis Darmstadt-Dieburg vom 07.04.21 bezüglich der Ortsteile Mühltals:

Nieder-Ramstadt:

-      Schloßgartenplatz,
-      Boschelgrillhütte,
-      Spielplatz Hag,
-      Bahnhofsgelände

Traisa:

-      Datterich- und Schwimmbadparkplatz,
-      Fürthweg-Grillhütte,
-      Am Vogelteich,
-      Traisaer Hüttchen

Nieder-Beerbach:

-      Gemeindezentrum Parkplatz und Kreuzungsbereich,
-      Grillhütte/Lindwurmanlage Frankensteiner Weg,
-      Parkplatz und öffentliche Verkehrsflächen zur Burg Frankenstein

Waschenbach:

-      Ortsstraße/Ortsplatz,
-      Mühlbergstraße/TV-Sportplatz

Frankenhausen:

-      Einmündung Felsbergstraße/Zeilstraße (erweiterte Gehwegfläche),
-      Gustav-Krämer-Hütte,
-      Dr. Wendel-Mertz-Straße/ Spielplatz und Umfeld

Die sechste Allgemeinverfügung des Landkreises Darmstadt-Dieburg vollständig zum Download

Webseite des Landreises Darmstadt Dieburg mit dem Corona-Allgemeinverfügungen