Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in Mühltal
Aktualisierung am 29.4.2021:
Verfügung um vier Wochen bis zum 28. Mai 2021, 24:00 Uhr verlängert
In Ausführung der Bestimmungen der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
vom 26. November 2020 in der neuesten Fassung vom 24.03.2021 wird auf
dem Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg angeordnet:
Der Konsum von alkoholischen Getränken ist gemäß § 1 Absatz 1 Satz Verordnung
zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und
von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie auf nachfolgenden publikumsträchtigen
öffentlichen Plätzen und in folgenden Einrichtungen untersagt:
Auszug aus der Verfügung des Landkreis Darmstadt-Dieburg vom 07.04.21 bezüglich der Ortsteile Mühltals:
Nieder-Ramstadt:
- Schloßgartenplatz,
- Boschelgrillhütte,
- Spielplatz Hag,
- Bahnhofsgelände
Traisa:
- Datterich- und Schwimmbadparkplatz,
- Fürthweg-Grillhütte,
- Am Vogelteich,
- Traisaer Hüttchen
Nieder-Beerbach:
- Gemeindezentrum Parkplatz und Kreuzungsbereich,
- Grillhütte/Lindwurmanlage Frankensteiner Weg,
- Parkplatz und öffentliche Verkehrsflächen zur Burg Frankenstein
Waschenbach:
- Ortsstraße/Ortsplatz,
- Mühlbergstraße/TV-Sportplatz
Frankenhausen:
- Einmündung Felsbergstraße/Zeilstraße (erweiterte Gehwegfläche),
- Gustav-Krämer-Hütte,
- Dr. Wendel-Mertz-Straße/ Spielplatz und Umfeld
Die sechste Allgemeinverfügung des Landkreises Darmstadt-Dieburg vollständig zum Download
Webseite des Landreises Darmstadt Dieburg mit dem Corona-Allgemeinverfügungen