KW16 1. Info Landratswahl | Gemeinde Mühltal

Informationen zur Landratswahl aus Anlass der Corona-Pandemie


Informationen über die Landratswahl am 30. Mai 2021 sowie ggf. die Stichwahl am 13. Juni 2021 aus Anlass der Corona-Pandemie

Liebe Wählerinnen und Wähler,

die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 30. Mai 2021 stattfindende Landratswahl und auf die ggf. am 13. Juni 2021 stattfindende Stichwahl haben. Wir können ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählen folgende Maßnahmen:

  • Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.
  • Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass sie regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.
  • Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.
  • Für die Stimmabgabe werden für alle Wählerinnen und Wähler neue Schreibstifte vom Wahlvorstand ausgegeben, die Sie behalten können.
  • Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken und FFP2 Masken) ausgestattet. Es werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht.

Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben Sie auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den sie wie folgt beantragen können:

1.     Internet (Online Wahlscheinantrag)

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Mühltal haben die Möglichkeit, seit dem 19. April 2021 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn sie seit dem 18. April 2021 mit Hauptwohnung in der Gemeinde Mühltal gemeldet sind. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die ihnen zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und die laufende Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Internetseite in der Zeit vom 19. April 2021 bis einschließlich 25. Mai 2021 unter folgendem Link freigeschaltet:

Online-Antrag Wahlschein (OLIWA)

2.    Post (Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.

Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.

3.    Formloser Antrag per Post, Email oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

4.    Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Sie können bis Freitag, den 28. Mai 2021, 13 Uhr die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragen und ggf. direkt vor Ort Ihre Stimme abgeben.

Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:

  • einen amtlichen blauen Stimmzettel,
  • einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat,
    und
  • ein Merkblatt zur Briefwahl, das den Ablauf der Briefwahl in Wort und Bild erläutert.

Sie haben Fragen?

Sollten Sie noch Fragen zur Beantragung der Briefwahl haben, wenden Sie sich gerne direkt an das Einwohnermeldeamt unter Tel.:  06151 1417-320 oder Email: einwohnermeldeamt@muehltal.de.

Für alle weiteren Fragen in Bezug auf die Wahl, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter Tel.: 06151 1417-341 oder Email: wahlen@muehltal.de.

Ihr Wahlamt der Gemeinde Mühltal