KW2 Elternbrief Schatzkiste+Stiftstr. | Gemeinde Mühltal

Elternbrief 
KiGA Schatzkiste und KiTA Stiftstraße


Liebe Eltern des Kindergartens Schatzkiste,
liebe Eltern des Kindergartens Stiftstraße,

wir möchte Sie heute sowohl über das Thema „Erweiterte Kinderkrankentage“ als auch über das Thema „Kita-Gebührenerstattung“ informieren.

I. Erweiterte Kinderkrankentage

Seit dem heutigen Morgen schreibt die Bundesregierung auf Ihrer Homepage:

„Der Bundestag hat das Gesetz zur Ausweitung des Kinderkrankengeldes beschlossen. Es wird nun noch abschließend im Bundesrat behandelt.“
(vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mehr-kinderkrankentage-1836090 )

Wir möchten Sie daher nochmals – vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch den Bundesrat, sowie vorbehaltlich etwaiger Änderungen bzw. Anpassungen durch die Hessische Landesregierung – über Ihre Möglichkeiten aufklären.

Sinn und Zweck der Erweiterung der Kinderkrankentage ist die Entlastung berufstätiger Eltern. Diesen soll ermöglicht werden, Lohnausfälle durch die häusliche Betreuung des Kindes laut Bundesregierung unter den folgenden Voraussetzungen auszugleichen:

  1. Wenn Schule / Kita / Einrichtung für Menschen mit Behinderung

a)    pandemiebedingt geschlossen ist oder

b)    einzelne Klassen oder Kitagruppen in Quarantäne sind oder

c)     zwar offen sind, die Behörde aber die Präsenzpflicht ausgesetzt hat oder

d)    zwar offen sind, die Eltern aber aufgefordert sind, ihre Kinder pandemiebedingt möglichst zu Hause zu betreuen (dieser Apell liegt in Hessen mit dem Elternbrief des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vom 08.01.2021 vor) und

  1. dass Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
  2. in dem unter Absatz 1 genannten Zeitraum keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sichergestellt werden kann und
  3. die sorgeberechtigten Eltern selbst Anspruch auf Krankengeld haben (d.h. gesetzlich versichert sind)

(vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mehr-kinderkrankentage-1836090 und https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/unterstuetzung-fuer-familien-1738334 )

[Privatversicherte und beihilfeberechtigte sorgeberechtigte Eltern müssen ihren Anspruch nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) geltend machen (vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mehr-kinderkrankentage-1836090.]

Laut Bundesregierung besteht der Anspruch unabhängig davon, ob die geschuldete Arbeitsleistung nicht auch grundsätzlich im Home-Office erbracht werden könnte (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mehr-kinderkrankentage-1836090).

Die Regel soll rückwirkend zum 05.01.2021 in Kraft treten.

Zur Beantragung und gegebenenfalls zur Nachweisführung, schreibt die Bundesregierung weiter, dass das Kinderkrankengeld bei den jeweiligen Krankenkassen der sorgeberechtigten Eltern beantragt werden soll. Gegebenenfalls sollen die Krankenkassen zur Nachweisführung Formulare zur Verfügung stellen, die in der jeweiligen Betreuungseinrichtung ausgefüllt werden. Darüber ist aber noch nicht letztendlich entschieden. Wir halten Sie diesbezüglich auf dem Laufenden.

II. Kita-Gebührenerstattung

Die Lockdown bedingte Kita-Gebührenerstattung erfolgt in der Gemeinde nach tagegenauer Abrechnung, jedoch muss diese Vorgehensweise noch durch die gemeindlichen Gremien beschlossen werden.

Sobald wir dazu eine endgültige Entscheidung haben, werden wir Sie benachrichtigen. Diese Abrechnung wird rückwirkend zum 05.01.2021 vorgenommen.

Mit freundlichen Grüßen

           Im Auftrag

      - Schröder -

  (Fachbereich 5)