KW25 Corona Hessen Anpassung-Stufenplan | Gemeinde Mühltal

Anpassung der Regelungen durch das Corona-Kabinett


Folgende Regelungen sind unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren beschlossen worden:

Einheitliche Maskenpflicht:

  • Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
  • Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.

Private Treffen:

  • Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen.
  • Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.

Ausgangsbeschränkungen:

  • bleiben aufgehoben.

Arbeitsplätze:

  • Keine landesrechtlichen Einschränkungen.

Schule:

  • Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche.
  • Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.
  • Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.

Kita:

  • Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden. (Übergangsfrist bis 5.7.)
  • Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.

Sport:

  • Mannschaftssport weiter möglich.
  • Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet.
  • Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.

Kultur:

  • Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.

Veranstaltungen (ab 25 Personen):

  • Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung.
  • Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit). Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig.
  • Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte

Körpernahe Dienstleistungen:

  • Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Einzelhandel:

  • Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.

Gastronomie:

  • Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung.
  • Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz.
  • Testpflicht in Innenräumen.

Clubs / Discotheken:

  • Im Außenbereich mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet.
  • Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie.

Hotels und Übernachtungen:

  • Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.

ÖPNV:

  • Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden

Hochschulen:

  • Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.

Prostitutionsstätten:

  • Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.

Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht.

Quelle und weitere Informationen:

Die Pressemitteilung im Wortlaut (PDF)

Webseite der Hessischen Landesregierung