Anpassung der Regelungen durch das Corona-Kabinett
Folgende Regelungen sind unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren beschlossen worden:
Einheitliche Maskenpflicht:
- Aufhebung der Maskenpflicht im Freien. Maske empfohlen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können.
- Maskenpflicht (med. Masken) in Innenräumen bis zum Sitzplatz.
Private Treffen:
- Keine Einschränkungen. Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und ggfs. auch Tests werden empfohlen.
- Ab 25 Personen gelten Veranstaltungsregeln.
Ausgangsbeschränkungen:
- bleiben aufgehoben.
Arbeitsplätze:
- Keine landesrechtlichen Einschränkungen.
Schule:
- Präsenzunterricht für alle Klassen. Testpflicht: 2x pro Woche.
- Maske im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz. Unterricht ohne Maske.
- Maskenpflicht bei Ausbruchsgeschehen an der Schule.
Kita:
- Regelbetrieb mit Hygienemaßnahmen. Gruppen können wieder gemischt werden. (Übergangsfrist bis 5.7.)
- Maskenpflicht für Fachkräfte entfällt.
Sport:
- Mannschaftssport weiter möglich.
- Schwimmbäder mit Personenbegrenzung geöffnet.
- Fitnessstudios mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept geöffnet.
Kultur:
- Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen.
Veranstaltungen (ab 25 Personen):
- Mit Auflagen möglich, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung.
- Maximale Teilnehmer: 250 Innen bzw. 500 außen (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit). Größere Veranstaltungen genehmigungspflichtig.
- Ausnahmen weiterhin bspw. für berufliche Zusammenkünfte
Körpernahe Dienstleistungen:
- Geöffnet mit Maskenpflicht. Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Einzelhandel:
- Alle Geschäfte geöffnet ohne Quadratmeterbegrenzung. Maskenpflicht.
Gastronomie:
- Mit Hygiene- und Abstandskonzept geöffnet – drinnen und draußen. Kontaktdatenerfassung.
- Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz.
- Testpflicht in Innenräumen.
Clubs / Discotheken:
- Im Außenbereich mit Auflagen – u.a. Testpflicht, Personenbegrenzung – geöffnet.
- Öffnung der Innenbereiche als Bar / Gastronomie.
Hotels und Übernachtungen:
- Mit Auflagen geöffnet, u.a. Testpflicht 1x pro Woche, Abstands- und Hygieneregeln.
ÖPNV:
- Maskenpflicht im Fahrzeug und in den Bahnhofsgebäuden
Hochschulen:
- Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen.
Prostitutionsstätten:
- Geöffnet mit Testpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung.
Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu zählen bspw. verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht.
Quelle und weitere Informationen: