KW26 Förderung privater Kinderbetreuung | Gemeinde Mühltal

Private Betreuung durch Eltern wird von der Gemeinde Mühltal gefördert


Die Gemeinde Mühltal fördert Eltern finanziell, deren Kinder das 3. Lebensjahr vollendet haben und ihre Kinder übergangsweise privat betreuen, bis ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht. Empfänger dieser Förderung können nur Erziehungsberechtigte sein, die ihre Hauptwohnung in der Gemeinde Mühltal haben.

Die neue Richtlinie ermöglicht es der Kommune, die Eltern finanziell zu fördern, die bisher noch nicht mit einem Betreuungsplatz versorgt werden konnten. Wir wollen damit ein Zeichen setzen und verstehen dies als eine Anerkennung für das Engagement der Eltern in dieser Situation.

Weitere Informationen bezüglich dem Umfang und Zeitraum der Förderung entnehmen Sie bitte der Richtlinie der Gemeinde Mühltal zur Förderung der privaten Betreuung von Kindern ab dem vollendenden 3. Lebensjahr. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.08.2021 in Kraft.

Den Wortlaut der Satzung finden sie hier:

Förderung der privaten Betreuung von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr

Die Voraussetzungen treffen auf Sie zu? Dann senden Sie uns Ihren Antrag auf Förderung! 

Formular (PDF-Format) finden Sie im Bereich Kinderbetreuung auf der Webseite und direkt hier:

Antragsformular

Für weitere Informationen oder zur Beantwortung Ihrer Fragen, können Sie sich jederzeit per E-Mail an kinderbetreuung@muehltal.de wenden.