KW08 Förderung Dorfentwicklung | Gemeinde Mühltal

Dorfentwicklung Mühltal. Nutzen Sie die Chance auf Förderung bis 2027!


Dorfentwicklung Mühltal

Nutzen Sie die Chance auf Förderung bis 2027!

Sie sind Eigentümer eines zentral gelegenen Gebäudes oder Anwesens in der Gemeinde Mühltal und denken über Sanierung, Umbau oder Umnutzung nach? Dann sollten Sie unbedingt die Chance nutzen, die das hessische Dorfentwicklungsprogramm mit seiner Förderung für private Vorhaben bietet.

Die Dorfentwicklung in Mühltal läuft seit 2019 und endet 2027. Der Erste Kreisbeigeordnete und stellvertretende Landrat Lutz Köhler rät Bauherren: „Nutzen Sie die Möglichkeit, einen Zuschuss zu beantragen! Dieses Programm bietet Ihnen eine wertvolle Unterstützung und trägt dazu bei, historische Gebäude zu erhalten und weiterzuentwickeln.“

Voraussetzung für eine Förderung ist eine ortstypische Bauweise und die Lage im abgegrenzten Fördergebiet, das sich auf den jeweiligen historischen Ortskern der Ortsteile Nieder-Ramstadt, Traisa, Frankenhausen, Waschenbach und Nieder-Beerbach beschränkt, oder dass es sich um ein Kulturdenkmal handelt.  Die Förderquote für private Vorhaben beträgt derzeit 35 % der förderfähigen Nettokosten, maximal jedoch 45.000 Euro Zuschuss pro Objekt. Kulturdenkmale können mit bis zu 60.000 Euro bezuschusst werden. Für die Umnutzung von Wirtschaftsgebäuden in bis zu drei Wohneinheiten kann ein Zuschuss bis zu 200.000 Euro beantragt werden. Je Förderantrag muss eine Mindestinvestitionssumme in Höhe von 10.000 Euro netto erreicht werden. Wichtig ist, dass vor Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides nicht mit den Maßnahmen begonnen werden darf.

Wenn auch Sie Interesse an einem kostenfreien und unverbindlichen Bauberatungstermin haben, können Sie sich direkt an den von der Gemeinde beauftragten Architekten Matthias Binder wenden (Telefon: 06151- 663343 oder E-Mail: binder@b-b-a.eu). Informationen zur Förderung erteilt Beate Will (Telefon: 06071-881 2114, E-Mail: b.will@ladadi.de). Sie empfiehlt Interessierten, sich frühzeitig mit der Bewilligungsstelle in Verbindung zu setzen, damit eine ausreichende Vorlaufzeit bis zur Antragstellung gegeben ist.