KW11 Corona Hessen ab 20.03.2022 | Gemeinde Mühltal

Hessische Landesregierung Corona-Maßnahmen ab dem 20. März 2022


1. Schritt: Übergangsphase (20. März bis 2. April):

Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben – auf Basis des bisherigen Entwurfs – bestehen. Dies sind vor allem:

  • Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.
  • Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.
  • Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.

Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am 20. März die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:

  • Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.
  • Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.
  • Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.
  • Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.

An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

2. Schritt: Ausschließlich „Basisschutzmaßnahmen“ (nach dem 2. April):

Nach dem 2. April ermöglicht der Bund – nach aktuellem Stand – nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Konkret bedeutet dies:

Maskenpflicht nur noch

  • in Krankenhäusern
  • in Alten- und Pflegeheimen
  • bei Pflegediensten
  • in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)

Testpflicht nur noch

  • in Krankenhäusern
  • in Alten- und Pflegeheimen
  • in Schulen

Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen. Lediglich in so genannten Hotspots sollen noch einige weitere Schutzmaßnahmen ermöglicht werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Landtags.


Quelle (Stand 20.03.2022) und weitere Informationen:

Webseite der Hessischen Landesregierung

Die Grafische Aufbereitung in Schaubildern finden Sie auch im Covid-Info-Bereich der Gemeinde Mühltal Webseite:

COVID-19 Informationen