Hessische Landesregierung Corona-Maßnahmen ab dem 20. März 2022
1. Schritt: Übergangsphase (20. März bis 2. April):
Die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung wird verlängert. Alle rechtlich weiterhin möglichen Schutzmaßnahmen bleiben – auf Basis des bisherigen Entwurfs – bestehen. Dies sind vor allem:
- Zugangsregelungen (3G, 2G, 2G-Plus) bleiben gültig.
- Maskenpflicht bleibt – im bisherigen Umfang – bestehen.
- Abstands- und Hygienekonzepte bleiben bestehen.
Für weitere bisherige Schutzmaßnahmen entfällt am 20. März die Rechtsgrundlage im Bundesinfektionsschutzgesetz. Das heißt:
- Die bisherigen Kontaktbeschränkungen (für Ungeimpfte) entfallen.
- Die Kapazitätsbeschränkungen bei Veranstaltungen und in Diskotheken werden aufgehoben.
- Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen müssen infektionsrechtlich nicht mehr genehmigt werden.
- Keine Kontaktdatenerfassung mehr möglich.
An den Schulen bleiben die bisherige Testpflicht und die Maskenregelungen vorerst bestehen.

2. Schritt: Ausschließlich „Basisschutzmaßnahmen“ (nach dem 2. April):
Nach dem 2. April ermöglicht der Bund – nach aktuellem Stand – nur noch so genannte Basisschutzmaßnahmen. Konkret bedeutet dies:
Maskenpflicht nur noch
- in Krankenhäusern
- in Alten- und Pflegeheimen
- bei Pflegediensten
- in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
Testpflicht nur noch
- in Krankenhäusern
- in Alten- und Pflegeheimen
- in Schulen
Alle weiteren Schutzmaßnahmen entfallen. Lediglich in so genannten Hotspots sollen noch einige weitere Schutzmaßnahmen ermöglicht werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Beschluss des Landtags.
Quelle (Stand 20.03.2022) und weitere Informationen:
Webseite der Hessischen Landesregierung
Die Grafische Aufbereitung in Schaubildern finden Sie auch im Covid-Info-Bereich der Gemeinde Mühltal Webseite: