Wichtiger Hinweis zur Straßenreinigung und Pflege von Gehwegen | Gemeinde Mühltal

Wichtiger Hinweis zur Straßenreinigung und Pflege von Gehwegen


Die Reinigungspflicht umfasst mehr als nur das Fegen. Auch Pflanzenbewuchs auf Gehwegen und im Straßenbereich muss entfernt werden. Wichtig ist dabei: Der entfernte Schmutz oder Grünschnitt darf nicht beim Nachbarn entsorgt werden. Auch Straßensinkkästen, Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben dürfen nicht befüllt werden. Leider stellt die Ordnungspolizei immer wieder fest, dass viele diese Pflicht nicht kennen oder nicht beachten.

Hecken, Sträucher oder Bäume, die in den Straßenraum hineinragen, sind nicht nur störend, sondern oft auch gefährlich für Passanten und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Das Hessische Straßengesetz schreibt deshalb vor, dass Grundstückseigentümer überhängenden Bewuchs entfernen müssen. Auf Gehwegen muss dies bis zur Grundstücksgrenze und bis zu einer Höhe von 2,50 Metern geschehen. Über Fahrbahnen gilt eine Höhe von 4,50 Metern. Auch Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen nicht vom Bewuchs verdeckt sein, dieser muss entfernt werden. Ein häufiger Einwand ist die Brut- und Setzzeit. Doch für Rückschnitte, die der Sicherheit dienen, gilt: Sie dürfen und müssen vorgenommen werden.

Die Gemeindeverwaltung appelliert daher: Nehmen Sie Ihre Pflichten ernst – gerade jetzt, wo alles wild wächst. Das sorgt für ein gutes Miteinander und verhindert Konflikte mit Ihren Mitmenschen.

Die Straßenreinigungssatzung finden Sie hier.