Geburt+Tod
Geburt und Tod
Anforderung von Urkunden und beglaubigten Registerausdrucken
Unabhängig vom Wohnsitz ist eine Urkunde (z.B. Geburtsurkunde) bei dem Standesamt des Ortes zu beantragen, in dem die Geburt, der Tod, die Eheschließung oder die Eintragung der Lebenspartnerschaft stattgefunden hat.
Informationen und Rechtsgrundlagen zur Geburtsurkunde
Geburten
Sie erwarten ein Baby?
Für in Mühltal geborene Kinder ist das Standesamt Mühltal für die Beurkundung zuständig. Wird das Kind in einem anderen Ort (z. Bsp. Krankenhaus Darmstadt oder Heppenheim) entbunden, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt des Ortes in Verbindung in dem das Kind geboren wird.
- Hausgeburten müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt von Vater oder Mutter, ansonsten von jeder anderen Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen informiert ist, beim Standesamt angemeldet werden.
- Die Bescheinigung der Hebamme über die Geburt des Kindes ist mit den notwendigen Unterlagen (s. u.) zur mündlichen Anzeige der Geburt beim Standesamt mitzubringen. Bitte Termin vereinbaren
Sterbefälle
Sie haben einen nahe stehenden Menschen verloren?
Wir sind für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig, wenn der Sterbeort in der Gemarkung Mühltal liegt. Hierunter fällt z. B. auch die Ausstellung von Internationalen Leichenpässen für die Überführung ins Ausland.
Die Bestattung und die damit verbundenen Formalitäten zur Sterbefallbeurkundung werden in der Regel durch Ihren Bestatter betreut.
Friedhöfe in Mühltal
Die Gemeinde Mühltal besitzt 6 Friedhöfe. In jedem Ortsteil einen für Erd- und Urnenbestattungen. Im Ortsteil Traisa unterhält die Gemeinde seit dem Jahr 2012 einen Naturfriedhof. Hier sind Urnenbestattungen für jeden, auch nicht Mühltalerbürger, unter Bäumen möglich. Hier besteht die Möglichkeit, einen Bestattungsplatz bereits im Vorhinein zu erwerben.
Für Fragen in Bestattungsangelegenheiten steht Ihnen die Friedhofsverwaltung, unter den in der Box angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.