Geburt+Tod | Gemeinde Mühltal

Geburt+Tod

Geburt und Tod

Anforderung von Urkunden und beglaubigten Registerausdrucken

Unabhängig vom Wohnsitz ist eine Urkunde (z.B. Geburtsurkunde) bei dem Standesamt des Ortes zu beantragen, in dem die Geburt, der Tod, die Eheschließung oder die Eintragung der Lebenspartnerschaft stattgefunden hat.

Informationen und Rechtsgrundlagen zur Geburtsurkunde


Geburten

Sie erwarten ein Baby?
Für in Mühltal geborene Kinder ist das Standesamt Mühltal für die Beurkundung zuständig. Wird das Kind in einem anderen Ort (z. Bsp. Krankenhaus Darmstadt oder Heppenheim) entbunden, setzen Sie sich bitte mit dem Standesamt des Ortes in Verbindung in dem das Kind geboren wird.

  • Hausgeburten müssen innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt  von Vater oder Mutter, ansonsten von jeder anderen Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen informiert ist, beim Standesamt angemeldet werden.
  • Die Bescheinigung der Hebamme über die Geburt des Kindes ist mit den notwendigen Unterlagen (s. u.) zur mündlichen Anzeige der Geburt beim Standesamt mitzubringen. Bitte Termin vereinbaren


Sterbefälle

Sie haben einen nahe stehenden Menschen verloren?
Wir sind für die Beurkundung des Sterbefalls zuständig, wenn der Sterbeort in der Gemarkung Mühltal liegt. Hierunter fällt z. B. auch die Ausstellung von Internationalen Leichenpässen für die Überführung ins Ausland.
Die Bestattung und die damit verbundenen Formalitäten zur Sterbefallbeurkundung werden in der Regel durch Ihren Bestatter betreut.

Informationen und Rechtsgrundlagen zur Sterbeurkunde


Friedhöfe in Mühltal

Die Gemeinde Mühltal besitzt 6 Friedhöfe. In jedem Ortsteil einen für Erd- und Urnenbestattungen. Im Ortsteil Traisa unterhält die Gemeinde seit dem Jahr 2012 einen Naturfriedhof. Hier sind Urnenbestattungen für jeden, auch nicht Mühltalerbürger, unter Bäumen möglich. Hier besteht die Möglichkeit, einen Bestattungsplatz bereits im Vorhinein zu erwerben.

Für Fragen in Bestattungsangelegenheiten steht Ihnen die Friedhofsverwaltung, unter den in der Box angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

Übersicht der Friedhöfe der Gemeinde Mühltal

Friedhofsordnung



Geburten, Geburtsanmeldung

Beschreibung

 Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

  Anzeigepflichtige


Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und son…

Geburtsurkunde; Ausstellung

Beschreibung

Die Geburtsurkunde beweist die Geburt eines Menschen, Ort und Tag seiner Geburt, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern.

Sie kön…

Anzeige einer Hausgeburt

Beschreibung

Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Zur Anzeige einer Hausgeburt s…

Sterbefall anzeigen

Beschreibung

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.

Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alte…

Sterbefall im Ausland Beurkundung

Beschreibung

Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nich…

Sterbeurkunde Ausstellung

Beschreibung

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständig…