Kinder-Hilfen | Gemeinde Mühltal

Kinder-Hilfen

Hilfsangebote für Kinder

Baukindergeld

Mit dem Baukindergeld können Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die ein Haus bauen oder kaufen, eine Eigentumswohnung kaufen oder Ihre gemietete Wohnimmobilie kaufen, gefördert werden, sofern sie selbst einziehen. Voraussetzung ist ein Haushaltseinkommen von max. 90.000 € brutto bei einem Kind und plus 15.000 € für jedes weitere Kind.

Ansprechpartner

KfW Förderbank

Palmengartenstraße 5-9

60325 Frankfurt a.M

+49 800 539-9006

Zuschuss für Kinderbetreuung

Für die Kinderbetreuung gibt es sowohl die Möglichkeit der Beantragung der Übernahme von Kindergartenbeiträgen oder aber auch für die Tagespflege über das Jugendamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Anträge erhalten Sie bei unserer Verwaltung.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg

Mina-Rees-Straße 2

Jugendamt

64295 Darmstadt

+49 6151 881-1529

Bildung und Teilhabe

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen bei Ausflügen und dem Mittagessen in Kindertagesstätte und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen sowie weiteren Aktivitäten in Schule und Freizeit. Das Bildungs- und Teilhabepaket fördert und unterstützt gezielt Kinder und Jugendliche, deren Eltern bestimmte Sozialleistungen beziehen oder ein geringes Einkommen haben, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen.

 

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die

  • Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II),
  • Sozialhilfe (SGB XII),
  • Kinderzuschlag,
  • Wohngeld oder
  • Asylbewerberleistungen (AsylbLG)

beziehen.

 

Das Bildungspaket ist bedarfsauslösend, so dass unter Umständen auch Personen, die sonst keinen Anspruch auf die genannten Sozialleistungen haben, nur aufgrund der Bedarfe für Bildung und Teilhabe der Kinder und Jugendlichen hilfebedürftig sein können (dies ist mit den örtlich zuständigen Stellen zu klären und betrifft das SGB II).

 

Das Bildungspaket enthält für jedes Kind folgende Beträge:

  • Ausflüge/Schulfahrten: Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten in Schule und Kindertagesstätte (z.B. für Inlandsfahrten der Schule bis zu 300 Euro, bei Auslandsfahrten bis zu 450 Euro).
  • Schulbedarf: 150 Euro jährlich als Pauschalbetrag für jede Schülerin und jeden Schüler, davon 100 Euro im ersten (zum 1.8. im SGB II/Kinderzuschlag/Wohngeld; für den Monat des ersten Schultages im SGB XII/AsylbLG) und 50 Euro im zweiten Schulhalbjahr (zum 1.2. im SGB II/Kinderzuschlag/Wohngeld; für den Monat des Beginns des zweiten Schulhalbjahrs im SGB XII/AsylbLG).
  • Schülerbeförderung: Die Kosten für die Fahrt zur nächstgelegenen Schule werden übernommen. Voraussetzung ist, dass die Schülerin bzw. der Schüler auf die Beförderung zur nächsten Schule des gewählten Bildungsgangs, auch hinsichtlich Profil oder ganztägiger Ausrichtung, angewiesen ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. (Der Eigenanteil ist entfallen.)
  • Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele (d.h. ein ausreichendes Leistungsniveau) zu erreichen.
  • Mittagessen: Die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege werden übernommen. (Der Eigenanteil ist entfallen.)
  • Teilhabe: 15 Euro pro Monat pauschal für Teilnahme- oder Mitgliedsbeiträge (z.B. Sportverein), kulturelle Bildung (z.B. Musikunterricht, Hobbykurs) und Teilnahme an Freizeiten. Darüber hinaus können besondere Aufwendungen (z.B. spezielle Ausrüstungsgegenstände) finanziert werden.

    Anträge erhalten Sie bei unserer Verwaltung.

Ansprechpartner

Kreisagentur für Beschäftigung - Kommunales Jobcenter         

Jägertorstraße 207

64289 Darmstadt

+49 6151 881-5000