Personalausweis_erhalten
Abholung und Versand beantragter Dokumente
Abholung im Rathaus:
- Sie können den Ausweis entweder selbst abholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen.
- Die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können und eine von Ihnen erteilte Vollmacht vorlegen. Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung des Personalausweises die zusätzliche Erklärung zum Erhalt des Briefes der Bundesdruckerei in der Vollmacht ankreuzen müssen.
- Die Vordrucke für die entsprechenden Vollmachtsformulare finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Mühltal.
- Den Personalausweis für einen Jugendlichen vor dem 16. Geburtstag beziehungsweise einen Reisepass vor dem 18. Geburtstag kann auch ein Elternteil abholen. Der Elternteil, der den Ausweis abholt, muss sich ausweisen können und eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils sowie dessen Personalausweis vorlegen. Einen Vordruck für die Einverständniserklärung finden Sie auf der Website der Gemeinde Mühltal. Sind die Eltern nicht oder nicht mehr verheiratet, muss eine Sorgerechtsbescheinigung vorgelegt werden, wenn nur ein Elternteil den Personalausweis oder den Pass des Kindes abholen möchte.
- Bitte geben Sie Ihren alten beziehungsweise vorläufigen Personalausweis oder (vorläufigen) Reisepass dem Bevollmächtigten mit, sofern Sie bei der Beantragung nicht den Verlust oder Diebstahl Ihres Dokumentes angezeigt haben.
- Bitte denken Sie auch daran, die Unterlagen mitzugeben, die Sie bei Antragstellung nicht vorgelegt haben.
Direktversand Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, eID-Karte
Mit der Option Direktversand können Sie Ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.
Für den Direktversand benötigen Sie ein weiteres gültiges Ausweisdokument
(Personalausweis oder Reisepass), um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren, da der alte Ausweis bei der Beantragung eingezogen und entwertet wird.
Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich.
Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen.
Wissenswertes
- Direktversand für Personalausweise /elektronische Aufenthaltstitel / eID-Karten ist ab dem 16. Geburtstag möglich, für Reisepässe ab dem 18. Geburtstag.
- Für Kinder ist ein Direktversand nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde (oder, sofern angeboten: beim Dokumentenausgabe-Automaten) abholen.
- Die Sendung mit dem Ausweisdokument darf nur an den Adressaten persönlich übergeben werden. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.
- Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich.
- Der Versand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt, wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.
- Da der alte Personalausweis/ Reisepass bei der Beantragung des neuen Dokuments ungültig gemacht wird, steht Ihnen auch die Online-Ausweisfunktion erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer PIN wieder zur Verfügung.
- Von der Deutschen Post wird nur die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Alte Ausweise werden weder entwertet noch zum Rücktransport an die Behörde entgegengenommen.