59/2025 Bebauungsplan „Erweiterung Kläranlage“ | Gemeinde Mühltal

59/2025 Bebauungsplan „Erweiterung Kläranlage“


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr.: 59/2025

Bebauungsplan „Erweiterung Kläranlage“

Bekanntmachung der Veröffentlichung des Entwurfs im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal hat in ihrer Sitzung am 24.06.2025 beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans „Erweiterung Kläranlage“

Der Geltungsbereich liegt am südlichen Rand der Ortslage von Nieder-Ramstadt, zwischen der Modau im Norden und der Bundestraße 426A im Süden und umfasst in der Gemarkung Nieder-Ramstadt in der Flur 22 die Flurstücke 259/1 (tlw.), 260 (tlw.) und 266.


Es wird bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan, insgesamt bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht sowie die vorhandenen Gutachten und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 14.07.2025 bis einschließlich Freitag, den 15.08.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Mühltal (https://www.muehltal.de/buerger-service/aktuelles/bekanntmachungen/) im PDF-Format veröffentlicht werden. Neben der vorgenannten Internetseite der Gemeinde Mühltal wird auch auf das Zentrale Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Darüber hinaus werden die vorgenannten Unterlagen während des oben genannten Zeitraumes ergänzend bei der Gemeindeverwaltung Mühltal, Rathaus, Bauamt Zimmer 109, Ober-Ramstädter Straße 2-4, im Ortsteil Nieder-Ramstadt, während der nachfolgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags, dienstags, donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr,

mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr

Eine Einsicht nach vorheriger terminlicher Vereinbarung ist auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung der Entwurfsplanung im Internet und die ergänzende öffentliche Auslegung an der Planung beteiligt und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können während des oben genannten Zeitraumes elektronisch beim Bauamt der Gemeinde Mühltal (E-Mail-Adresse: Planung@muehltal.de) abgegeben werden. Eine Äußerung zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mühltal, Ober-Ramstädter Straße 2-4 in 64367 Mühltal möglich.

Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Mühltal deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Stadt und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit umweltbezogenen

Informationen zum Bebauungsplan:

RP Darmstadt: Kompensation des Regionalen Grünzugs, Beachtung von Klimafunktionen und Hochwasserschutz, Versickerung von Niederschlagswasser, hohe Grundwasserstände, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Überschwemmungsgebiet der Modau, Dach- und Fassadenbegrünung, Gutachten zum Schutzgut Boden, bodenkundliche Baubegleitung, Geruchs- und Lärmgutachten, Inanspruchnahme landw. Flächen, Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung

Kreis Darmstadt-Dieburg: Überschwemmungsgebiet und Gewässerrandstreifen der Modau, Gewässerunterhaltung, Querung der Modau, Verwertung/Versickerung von Niederschlagswasser, Naturschutzrechtlicher Ausgleich, Artenschutz, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen, Photovoltaik über Klärbecken

Landesamt für Denkmalpflege, Bodenarchäologie: vorgeschichtliche Siedlungsspuren

Hessen Mobil: 20-Bauverbotszone der B426

Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz e. V.: Naturschutzrechtlicher Ausgleich, Artenschutz, Kompensation des Regionalen Grünzugs

Umweltbericht mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten als integrierter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan, Planungsgruppe Darmstadt, Mai 2025 bzgl. Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Natura 2000, Mensch, Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Umgang mit Abfällen und Abwässern, Nutzung, Erneuerbare Energien, Landschafts- und sonstige Pläne, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen, Alternativenprüfung, Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung, Monitoring

Stellungnahmen von der Öffentlichkeit mit umweltbezogenen Informationen zum Bebauungsplan:

Photovoltaik über Klärbecken, Freiflächen-PV-Anlagen auf den ungenutzten Flächen des Kläranlagen-Geländes und Zwischennutzung der Fläche für Freiflächen-PV bis zum Zeitpunkt der Kläranlagen-Erweiterung, PV-Anlagen über westl. Parkplatz, Öffnung der Kläranlage für PV-Projekte von Drittinteressierten, Beachtung des Kriterienkatalogs für Freiflächen-PV in Mühltal

3 Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen:

  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Bebauungsplan „Parkplatz südlich der Modau“ Nieder-Ramstadt, FRANZ Ökologie und Landschaftsplanung, 09.06.2022, ergänzt 02.11.2022
  • Entwässerungskonzept für den Bebauungsplan „Parkplatz südlich der Modau“ Gemeinde Mühltal, Umweltplanung Bullermann und Schneble GmbH, Darmstadt, 25.05.2022
  • Geophysikalische Prospektion zur Erfassung von archäologischen Bodendenkmälern, Geophysik Rhein Main GmbH, Frankfurt, 28.05.2022

 

Mühltal, den 09.07.2025

Für den Gemeindevorstand

 

 

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Bürgermeister

 

Veröffentlichung im DE: 12.07.2025

Aushang am 14.07.2024

Abzuhängen am: 15.08.2025

Offenlage vom 14.07.2025 bis 15.08.2025