Wärmeplanung | Gemeinde Mühltal

Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz


Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland. Diese Wärmeplanung soll auf Grundlage der lokalen Gegebenheiten einen Weg aufzeigen, wie zukünftig Schritt für Schritt die Wärmeversorgung auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme umgestellt werden kann.

Die Gemeinde Mühltal ist durch das Wärmeplanungsgesetz des Bundes verpflichtet bis zum 30. Juni 2028 eine Wärmplanung durchzuführen. Die Ausgestaltung des Gesetzes obliegt dem Land Hessen und findet im Hessischen Energiegesetz Ausdruck. Die Verordnungen zur kommunalen Wärmeplanung zum Hessischen Energiegesetz sind allerdings bisher nicht formuliert. Die Wärmeplanung der Gemeinde Mühltal liegt derzeit noch nicht vor.

Seit Januar 2024 gilt bereits das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches direkt mit dem Wärmeplanungsgesetz verknüpft ist. Daraus folgen, neben den Vorgaben für Heizsysteme in Neubauten, auch einige Vorgaben für die Heizsysteme in Bestandsgebäuden, welche mit einem bestimmten Anteil erneuerbarer Energien betrieben werden müssen (65%-EE-Vorgabe). Insbesondere die Regelung für Bestandsgebäude des GEGs gilt erst mit einer abgeschlossenen Wärmeplanung der Gemeinde, oder spätestens nach Ablauf der Frist zum 30. Juni 2028.

Was dies konkret für Sie bedeutet, können Sie mit Hilfe des „Heizungswegweisers“ erfahren, einem Tool des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Heizungswegweiser


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