Finanzen | Gemeinde Mühltal

Finanzen

Finanzen

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden zuletzt in der Haushaltssatzung 2020 festgelegt und betragen seitdem:

1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 550 v.H.

2. Gewerbesteuer auf 380 v.H.

Fälligkeit von Kleinbeträgen der Grundsteuer
Abweichend von der Regelung des § 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz wird die Fälligkeit von Kleinbeträgen wie folgt festgelegt:

Jahresleistungen bis 15,00 € in einem Jahresbetrag am 15.8.
Jahresleistungen bis 30,00 € in zwei Halbjahresleistungen am 15.2. und 15.8.

Haushalt 2024 Entwurf

Haushalt 2023

Archiv der Haushalte der Vorjahre

Jahresabschlüsse

Brennholzverkauf

Informationen zur Gundsteuerreform in Hessen haben wir für Sie auf einer Website zusammengestellt:

Grundsteuerreform

Für Zahlungen an die Gemeinde Mühltal:

Bankverbindung


Keine Abteilungen gefunden.