Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- u. forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 350 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 550 v.H.
2. Gewerbesteuer
auf 380 v.H.
Fälligkeit von Kleinbeträgen der Grundsteuer
Abweichend von der Regelung des § 28 Abs. 1 Grundsteuergesetz wird die Fälligkeit von Kleinbeträgen wie folgt festgelegt:
Jahresleistungen bis 15,00 € in einem Jahresbetrag am 15.8.
Jahresleistungen bis 30,00 € in zwei Halbjahresleistungen am 15.2. und 15.8.
Haushaltssatzung der Gemeinde Mühltal
aktueller Haushalt 2020 der Gemeinde Mühltal