Vereinsförderung | Gemeinde Mühltal

Vereinsförderung

Vereinsförderung

Die Gemeinde Mühltal fördert die örtlichen Vereine, nach der Vereinsförderungsrichtlinie, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und Leistungsfähigkeit.

Vereine sind ein wichtiger Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Dank des Engagements der Vereine, welches in großen Teilen Ehrenamtlich erbacht wird, sind im Besonderen in den Bereichen Sport, Kultur und Bildung viele Angebote überhaupt erst möglich.

Vereinsförderungsrichtlinie

Die Grundförderung erhalten Vereine, die

  • ihren Sitz im Gemeindegebiet haben,
  • 2/3 ihrer Mitglieder im Gemeindegebiet gemeldet sind,
  • mindestens 30 Mitglieder haben,
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Jahr bestehen,
  • einen Mitgliedsbeitrag erheben
  • den jährlichen Bestandsbogen ausgefüllt bis zum 28.02. jeden Jahres der Gemeinde vorlegen. Dabei handelt es sich um Pflichtangaben

    Den Meldebogen können Sie hier herunterladen:

Meldebogen Vereinsförderung

Durch die Vereinsförderung wird außerdem gefördert:

  • der Erwerb langlebiger Geräte und Gegenstände
  • der Neubau, die Erweiterung und Verbesserung vereinseigener Anlagen
  • der Betrieb und die Unterhaltung vereinseigener baulicher Einrichtungen
  • das Überlassen der gemeindlichen Einrichtungen
  • die Unterstützung bei der Ausrichtung von örtlichen Veranstaltungen
  • Vereinsjubiläen und Schirmherrschaften

    Die entsprechenden Förderansprüche können Sie der Vereinsförderungsrichtlinie entnehmen.

Verzeichnis der förderfähigen Vereine 2023

Beantragung für die Bezuschussung von Fahrten nach der Vereinsförderungsrichtlinie der Gemeinde Mühltal:

Spätestens 6 Wochen nach Durchführung der Fahrt ist der Antrag auf Bezuschussung sowie eine Teilnehmerliste und/oder eine Programmbeschreibung beizufügen. Nähere Informationen können Sie der Vereinsförderungsrichtlinie entnehmen. 


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