96/2025 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühltal
Gemeinde Mühltal
Öffentliche Bekanntmachung Nr. 96/2025
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1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühltal
hier: Bekanntmachung der erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit zur geänderten Entwurfsplanung
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In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal am 13.05.2025 wurde die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühltal zur Beantragung der erforderlichen Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB beschlossen. Dieser Feststellungsbeschluss wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung der am 11.11.2025 wieder aufgehoben. Grund hierfür ist die Ergänzung eines gesonderten Umweltberichts gemäß § 2a BauGB, der nun Bestandteil der Planunterlagen ist. Anschließend wurde die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Durchführung der erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB ist in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Stellungnahmen können damit nur zur Begründung abgegeben werden.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen von geplanten Kinderbetreuungsstandorten in den Mühltaler Ortsteilen Nieder-Ramstadt, Nieder-Beerbach und Frankenhausen sowie der städtebaulichen Ordnung von Siedlungsflächen in den Ortsteilen Nieder-Ramstadt und Traisa.
Die betroffenen Flächen bestehen aus sechs Teilbereichen. Die Abgrenzungen der Teilbereiche sind in den beigefügten Abbildungen durch gestrichelte Umrandungen gekennzeichnet.
Teilbereich 1 der Flächennutzungsplanänderung liegt südlich an die Bebauung des Ortsteils Trautheim angrenzend, im Gewann „Am Klingenteich“ und befindet sich südlich der Straße „Am Klingenteich“. Der Teilbereich 1 umfasst die Grundstücke in der Flur 14 der Gemarkung Nieder-Ramstadt: Flurstücke Nr. 1/42, Nr. 1/43, Nr. 1/44, Nr. 135 (teilweise), Nr. 136 (teilweise). Der Teilbereich 1 hat eine Größe von ca. 0,5 ha.

Abbildung 1: Teilbereich 1 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Am Klingenteich“ im Ortsteil Trautheim (unmaßstäblich)
Teilbereich 2 der Flächennutzungsplanänderung liegt im Ortsteil Nieder-Beerbach und befindet sich nordwestlich des „Frankensteiner Weges“. Der Teilbereich 2 umfasst die Grundstücke in der Flur 1 der Gemarkung Nieder-Beerbach: Flurstücke Nr. 309/1 (teilweise), Nr. 311/13 (teilweise), Nr. 311/14 und Nr. 360/20 (teilweise). Der Teilbereich 2 hat eine Größe von ca. 0,53 ha.

Abbildung 2: Teilbereich 2 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Nördlich des Frankensteiner Weges“ in Nieder-Beerbach (unmaßstäblich)
Teilbereich 3 der Flächennutzungsplanänderung befindet sich nördlich der „Gewannstraße“ und umfasst das Flurstück Nr. 68 in der Flur 1 der Gemarkung Frankenhausen. Der Teilbereich 3 hat eine Größe von ca. 0,24 ha.

Abbildung 3: Teilbereich 3 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Nördlich der Gewannstraße“ in Frankenhausen (unmaßstäblich)
Teilbereich 4 der Flächennutzungsplanänderung befindet sich südlich der „Felsbergstraße“ und umfasst die Flurstücke Nr. 144/2 (teilweise) und Nr. 144/3 in der Flur 1 der Gemarkung Frankenhausen. Der Teilbereich 4 hat eine Größe von ca. 0,13 ha.

Abbildung 4: Teilbereich 4 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Südlich der Felsbergstraße“ in Frankenhausen (unmaßstäblich)
Teilbereich 5 der Flächennutzungsplanänderung befindet sich zwischen dem „Wasserweg“, der Modau sowie der „Ober-Ramstädter Straße“ und umfasst die Flurstücke Nr. 806/1, Nr. 806/2, Nr. 806/3, Nr. 806/4, Nr. 806/5, Nr. 806/6, Nr. 806/7, Nr. 806/8, Nr. 807/4, Nr. 807/6, Nr. 807/10 und Nr. 807/11 in der Flur 1 der Gemarkung Nieder-Ramstadt. Der Teilbereich 5 hat eine Größe von ca. 1,09 ha.

Abbildung 5: Teilbereich 5 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Zwischen Wasserweg und Ober-Ramstädter Straße“ in Nieder-Ramstadt (unmaßstäblich)
Teilbereich 6 der Flächennutzungsplanänderung befindet sich zwischen den Sportanlagen und der Straße „Zur Eisernen Hand“ und umfasst das Flurstück Nr. 83/25 (teilweise) in der Flur 4 der Gemarkung Traisa. Der Teilbereich 6 hat eine Größe von ca. 0,16 ha.

Abbildung 6: Teilbereich 6 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Südlich der Sportanlagen“ in Traisa (unmaßstäblich)
Es wird hiermit bekannt gegeben, dass die zweite Entwurfsplanung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung (Teil I - Städtebaulicher Teil und Teil II - Umweltbericht) mitsamt der in der Begründung genannten Anlage (Anlage 1: Potenzialanalyse im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz), mit den nach Einschätzung der Gemeinde Mühltal wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit
von Montag, den 24.11.2025 bis einschließlich Mittwoch, den 07.01.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Mühltal (Link: (https://www.muehltal.de/muehltal/buerger-service/aktuelles/bekanntmachungen) sowie in einer Cloud (Link: https://magentacloud.de/s/wLzLdHccqkNTBC6) im PDF-Format zur Einsicht bereitgehalten wird. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Mühltal unter vorgenanntem Link zur Einsicht bereitgehalten. Auf die Internetseite der Gemeinde Mühltal wird zudem im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen zur zweiten Entwurfsplanung mit den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen während des oben genannten Zeitraumes bei der Gemeindeverwaltung Mühltal im Raum 109 des Rathauses der Gemeinde Mühltal, Ortsteil Nieder-Ramstadt, Ober-Ramstädter Straße 2-4 in 64367 Mühltal, während der nachfolgenden Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt:
montags, dienstags, donnerstags, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr und mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr. Eine Einsicht nach vorheriger terminlicher Vereinbarung ist auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung der zweiten Entwurfsplanung erneut an der Planung beteiligt. Weiter wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung bei den Mitarbeitenden des Bauamtes der Gemeinde Mühltal über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung sollte innerhalb des oben genannten Zeitraumes elektronisch bei der Bauverwaltung der Gemeinde Mühltal (E-Mail-Adresse: planung@muehltal.de) erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mühltal, Ober-Ramstädter Straße 2-4, 64367 Mühltal oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abzugeben.
Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 5 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Mühltal deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbezogene Informationen aus dem Umweltbericht gemäß § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB zur durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB:
- Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele der Flächennutzungsplanänderung
- Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten aus Sicht der Umweltbelange
- Prüfung der zu berücksichtigenden Fachgesetze und -pläne sowie der darin festgelegten Ziele hinsichtlich folgender Betroffenheiten: Regionalplan Südhessen 2010, Flächennutzungsplan der Gemeinde, Landschaftsplan der Gemeinde, Natura 2000-Gebiete, (Risiko) Überschwemmungsgebiete, Trinkwasserschutzgebiete, Kompensationsflächen, sonstige Schutzgebiete sowie gesetzlich geschützte Biotope
- Beschreibung der angewandten Untersuchungsmethoden und Erläuterungen zur Zusammenstellung der erforderlichen Informationen
- Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen mit Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes (Basisszenario) und Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung im Zusammenhang mit der Lage und naturräumlichen Einordnung sowie den Schutzgütern Landschaftsbild / Erholung, Boden (Geologie, Bodentyp und -art, Erosionsgefährdung, Archivfunktion, Bodendenkmäler, Vorbelastungen / Altlasten, Kampfmittel, Bodenfunktionaler Ist-Zustand, Ertragspotenzial, Feldkapazität, Nitratrückhaltevermögen, Biotopentwicklungspotenzial, Bodenfunktionsbewertung), Klima (Regional- und Geländeklima, Klimawandel), Grund- und Oberflächenwasser, Flora (Vegetation/Biotoptypen), Fauna (Potenziale für geschützte Arten), Kultur- und sonstige Sachgüter, Mensch, sowie den Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern
- Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
- Erläuterung hinsichtlich Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich (Bilanzierung)
- Erläuterung zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt auf Ebene des Bebauungsplanes (Monitoring)
- Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der Umweltprüfung
Umweltbezogene Informationen aus der Potenzialanalyse im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz:
- Erläuterungen zur Aufgabenstellung und den naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Standorte
- Lage des jeweiligen Standorts und Planungskonzept
- Biologische Charakterisierung des jeweiligen Standorts, Artenschutz
- Schutzgebiete, gesetzlicher Biotopschutz, sonstige wertvolle Lebensräume
- Auswirkungen der Planung des jeweiligen Standortes, Fazit
- Checklisten zu den einzelnen Standorten zur arten- und biotopschutzrechtlichen Vorprüfung nach §§ 18, 44 BNatSchG für Bauvorhaben
Umweltbezogene Informationen aus den nach Einschätzung der Gemeinde Mühltal wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, unterteilt in die betroffenen Schutzgüter:
Schutzgüter Fläche, Boden und Altlasten:
- Information seitens der Regionalplanung, dass die Änderungen aufgrund ihrer Flächengrößen an die Ziele der Raumordnung angepasst gelten können
- Hinweise bzgl. der Vorgaben des Regionalplanes und deren Vereinbarkeit mit den Planungen
- Hinweis hinsichtlich der Kompensation bei kleinräumiger Inanspruchnahme von Flächen des „Vorranggebiet Regionaler Grünzuges“
- Bedenken hinsichtlich der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen; Forderung zur Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange und der uneingeschränkten landwirtschaftlichen Nutzung; Forderung eines Bedarfnachweises bzgl. des Eingriffs in das Vorranggebiet für die Landwirtschaft
- Hinweise auf einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden und das Gebot Innen- vor Außenentwicklung
- Anregung zur zeitlichen Befristung der geplanten Nutzung im TB3
- Forderung einer Alternativenprüfung
- Hinweis auf Altlasteneinträge für TB5
- Hinweise auf die Vermeidung von Bodenbeeinträchtigungen; Hinweis, dass keine Rohstoffsicherungsflächen betroffen sind
Schutzgut Klima:
- Hinweise auf Lage innerhalb ausgewiesener „Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen“
Schutzgut Wasser (Grund- und Oberflächenwasser):
- Empfehlung bzgl. der Freihaltung des Gewässerrandstreifens und zur Vermeidung von Gefährdungssituationen
- keine Bedenken der Oberen Wasserbehörde hinsichtlich Grundwasser und Oberflächengewässer
- Hinweise auf Sanierungsmaßnahmen und Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser
Schutzgüter Flora, Fauna und biologische Vielfalt, Artenschutz:
- keine Bedenken und Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde
- Hinweise auf die Beachtung ausgewiesener Kompensationsflächen
- Artenschutzrechtliche Hinweise auf das Vorkommen des Bibers an Fließgewässern
- Hinweis der Oberen Naturschutzbehörde, dass keine Schutzgebiete nach Naturschutzrecht oder gesetzlich geschützte Lebensräume betroffen sind; keine grundsätzlichen Bedenken der Oberen Naturschutzbehörde
- Hinweis bzgl. des ökologischen Gehölzbestands und Anregung einer tiefergehenden arten- und biotopschutzrechtlichen Prüfung im TB2
Schutzgut Landschaft:
- Hinweise zum TB2 bzgl. des Entwicklungspotenzials
- Zum TB2: Bedenken hinsichtlich langfristiger Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und des Naherholungswertes, Anregung einer Prüfung von Standortalternativen; zu weiteren Teilbereichen aus Sicht der Oberen Naturschutzbehörde keine Hinweise oder Anmerkungen; Hinweise auf Waldnähe und fingerförmige Siedlungsentwicklung
Schutzgüter Kultur- und sonstige Sachgüter:
- Hinweis auf archäologische Fundstellen in Teilbereichen der Planung
- keine Bedenken seitens des Denkmalschutzes; Belange von hessenArchäologie sind ausreichend berücksichtigt
Schutzgüter Mensch, Gesundheit und Bevölkerung:
- Befürwortung zur Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen; Hinweise auf Schutzbedürftigkeit von Kindern
- Hinweise auf Konfliktpotenziale zwischen Landwirtschaft und Kinderbetreuung; Anregung einer Alternativenprüfung für TB3
- Hinweise auf Konfliktpotenzial durch landwirtschaftliche Emissionen und das Erfordernis von Schutzabständen
- Hinweise auf durch den Eisenbahnbetrieb entstehende Emissionen
- Hinweis, wonach gegen den Straßenbaulastträger von klassifizierten Straßen keine Ansprüche auf Durchführung von Schutzmaßnahmen aufgrund des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestehen
- Informationen des Kampfmittelräumdienstes, nach denen kein Kampfmittelverdacht besteht
- Keine Bedenken der Oberen Immissionsschutzbehörde
- Aus Sicht der Bergbehörde stehen keine Sachverhalte entgegen
- Hinweise auf die vorhandene ÖPNV-Erschließung
Die Gemeinde Mühltal hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Ingenieurbüro Schweiger + Scholz, Bensheim übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.
Mühltal, den 13.11.2025
Für den Gemeindevorstand
Bekanntmachung im DE am: 22.11.2025
Auszuhängen am: 22.11.2025
Abzunehmen am: 07.01.2026
Niels Starke
(Bürgermeister)
Gemeinde Mühltal
