97/2025 Bebauungsplan „Frankensteiner Weg“
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG 97/2025
Bebauungsplan „Frankensteiner Weg“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen öffentlichen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal hat in ihrer Sitzung am 04.09.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Frankensteiner Weg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Gemeindevertretung hat außerdem in ihrer Sitzung am 30.10.2025 den geänderten Geltungsbereich sowie die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des Vorentwurfs beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Die ortsübliche Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Gemeinde Mühltal (https://www.muehltal.de/muehltal/buerger-service/aktuelles/bekanntmachungen/) eingesehen werden.
Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans „Frankensteiner Weg“
Die Geltungsbereiche liegen am westlichen Rand der Ortslage von Nieder-Beerbach.
Der Geltungsbereich für Teilbereich 1 umfasst in der Gemarkung Nieder-Beerbach in der Flur 1 teilweise die Flurstücksnummer 311/13 (siehe Anlage 1).
Der Geltungsbereich für Teilbereich 2 umfasst in der Gemarkung Nieder-Beerbach in der Flur 1 die Flurstücksnummer 306/13.

Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes
Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung im Ortsteil Nieder-Beerbach mit zwei Teilbereichen.
Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Frankensteiner Weg“ kann gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit Begründung vom 24.11.2025 bis einschließlich 24.12.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Mühltal (https://www.muehltal.de → Aktuelles → Bekanntmachungen) und über das zentrale Internetportal für die Bauleitplanung des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de) im PDF-Format eingesehen werden.
Darüber hinaus werden die vorgenannten Unterlagen während des oben genannten Zeitraumes ergänzend bei der Gemeindeverwaltung Mühltal, Rathaus, Bauamt Zimmer 110, Ober-Ramstädter Straße 2-4, im Ortsteil Nieder-Ramstadt, während der nachfolgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
montags, dienstags, donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr,
mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Eine Einsicht nach vorheriger terminlicher Vereinbarung ist auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zur Planung äußern. Jedermann hat das Recht, die Planungen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während des oben genannten Zeitraumes elektronisch beim Bauamt der Gemeinde Mühltal (E-Mail-Adresse: Planung@muehltal.de) oder schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mühltal, Ober-Ramstädter Straße 2-4 in 64367 Mühltal abgegeben werden.
Ergänzender Hinweis:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung) und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können ebenfalls Stellungnahmen von jedermann zum Bebauungsplan vorgebracht werden.
Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen
Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Stadt und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.
Mühltal, den 18.11.2025.
Für den Gemeindevorstand
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Niels Starke, Bürgermeister
Veröffentlichung im DE: 22.11.2025
Aushang am: 24.11.2025
Offenlage vom 24.10.2025 bis 24.12.2025
