98/2025  Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Mühltal vom 21. Juni 2023 | Gemeinde Mühltal

98/2025  Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Mühltal vom 21. Juni 2023


Öffentliche Bekanntmachung Nr.: 98 / 2025

Bereitstellungstag: 24. November 2025

Bekanntmachung der Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Mühltal vom 21. Juni 2023

Die untenstehende Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Mühltal vom 21. Juni 2023

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Es wird auf das Recht aufmerksam gemacht, dass die Satzung während der öffentlichen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung in Papierform einzusehen ist und gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke gefertigt werden können.

Mühltal, den 20.11.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Mühltal

gez. Niels Starke

Niels Starke (Bürgermeister)

Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetz vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal am 11. November 2025 folgende

Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Gemeinde Mühltal vom 21. Juni 2023

beschlossen:

Artikel I

1. Im § 1, Abs. 3 Ziffer 3 wird der Eurobetrag um den Zusatz

(brutto) ergänzt.

2. Im § 1, Abs. 3 Ziffer 4 wird der Eurobetrag um den Zusatz

(brutto) ergänzt.

3. Im § 1, Abs. 3 Ziffer 9 wird der Eurobetrag um den Zusatz

(brutto) ergänzt.

Artikel II

1. § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden durch Bereitstellung auf der Internetseite im Sinne von § 5 a BekanntmachungsVO der Gemeinde Mühltal unter www.muehltal.de unter Angabe des Bereitstellungstages öffentlich bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Bereitstellungstages im Internet vollendet.

Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen der Gemeinde während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papier-form einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen. Auf dieses Recht wird auch auf der Internetseite der Gemeinde hingewiesen.

Die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite gilt nicht im Bauleitplanverfahren. Hier erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung mit Abdruck im „Darmstädter Echo“ im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO.

Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet, an dem das „Darmstädter Echo“ den bekannt zu machenden Text enthält.

Satzungen sind mit ihrem vollen Wortlaut bekannt zu machen. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungen sind zugleich mit der Satzung öffentlich bekannt zu machen.

Artikel III

Diese Änderungssatzung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.

Die Änderungssatzung wird hiermit ausgefertigt.

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Mühltal, den 19. November 2025 Der Gemeindevorstand

Gez. N. Starke

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N. Starke

- Bürgermeister -