AFB Flurbereinigungsverfahren Mühltal - Nieder-Ramstadt II | Gemeinde Mühltal

Gemeinsame öffentliche Bekanntmachung für
die Stadt Darmstadt und Gemeinde Mühltal


Öffentliche Bekanntmachung

   Schlussfeststellung

 

Das Flurbereinigungsverfahren Mühltal - Nieder-Ramstadt II wird gemäß § 149 Abs. 1 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung abgeschlossen. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung und deren Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig endet die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde.

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des Flurbereinigungsverfahrens Mühltal - Nieder-Ramstadt II sind abgeschlossen. Gemäß § 149 Abs. 4 FlurbG erlischt damit die Teilnehmergemeinschaft.

 

Begründung

  1. Das Flurbereinigungsverfahren Mühltal - Nieder-Ramstadt II hat mit dem unanfechtbar gewordenen Flurbereinigungsplan folgende Ziele verfolgt und erreicht:
  • Verteilung des Landverlustes für der Neubau der Ortsumgehung Mühltal - Nieder-Ramstadt im Zuge der Bundesstraße 426, II. Bauabschnitt mit Bau des Lohbergtunnels sowie deren Neben-, Ersatz- und Ausgleichsanlagen auf einen größeren Kreis von Eigentümern.
  • Beseitigung oder Verminderung der durch die Durchschneidung entstehenden Nachteile.
  • Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtflächen zu größeren Bewirtschaftungseinheiten.
  • Erschließung der Grundstücke durch öffentliche Wege.
  • Anpassung des landwirtschaftlichen Wegenetzes unter Berücksichtigung ökologischer Belange an die Erfordernisse einer rationellen Landwirtschaft.
  1. Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Abs. 1 FlurbG liegen vor. Die Ausführung des Flurbereinigungsplans ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Damit stehen den Beteiligten keine Ansprüche mehr zu, die Gegenstand dieses Verfahrens hätten sein können.

Die zuständigen Stellen wurden um Berichtigung der öffentlichen Bücher ersucht.

  1. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Gemeinde Mühltal zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft hat dieser Regelung zugestimmt.
  2. Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.

 

Bekanntmachung

Diese Schlussfeststellung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Mühltal und in den angrenzenden Städten Darmstadt und Ober-Ramstadt öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus ist diese Schlussfeststellung im Internet unter www.hvbg.hessen.de/UF1341 abrufbar.

 

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Schlussfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Amt für Bodenmanagement Heppenheim, - Flurbereinigungsbehörde -, Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden.

Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Widerspruch beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, - Obere Flurbereinigungsbehörde –, Schaperstraße 16 in 65195 Wiesbaden schriftlich oder zur Niederschrift erhoben wird.

Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruchs bei einer der vorgenannten Behörden maßgebend.

 

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

 

 

Heppenheim, den 16.12.2024                     (LS)

 

gez. Knöll                                                                           

(Amtsleiter)