26/2026 Änderung des Flächennutzungsplanes  | Gemeinde Mühltal

26/2026 Änderung des Flächennutzungsplanes 


Änderung des Flächennutzungsplanes (Bereich des Bebauungsplans „Frankensteiner Weg“)

Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal hat in ihrer Sitzung am 10.03.2026 beschlossen, auf der Grundlage des Vorentwurfs die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung (Bereich des Bebauungsplans „Frankensteiner Weg“)

Die Geltungsbereiche liegen am westlichen Rand der Ortslage von Nieder-Beerbach.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Nieder-Beerbach in der Flur 1 die Flurstücksnummer 306/13. Die Größe des Teilbereichs beträgt ca. 0,04 ha.



Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist es, für eine geplante Wohnbebauung eine Wohnbaufläche auszuweisen.

Es wird bekannt gegeben, dass die Vorentwurfsplanung zur Flächennutzungsplanänderung, insgesamt bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung in der Zeit von Montag, den 23.03.2026 bis einschließlich Freitag, den 24.04.2025 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Mühltal (https://www.muehltal.de → Bürger-Service → Aktuelles → Bekanntmachungen) im PDF-Format veröffentlicht werden. Neben der vorgenannten Internetseite der Gemeinde Mühltal wird auch auf das Zentrale Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Darüber hinaus werden die vorgenannten Unterlagen während des oben genannten Zeitraumes ergänzend bei der Gemeindeverwaltung Mühltal, Rathaus, Bauamt Zimmer 108, Ober-Ramstädter Straße 2-4, im Ortsteil Nieder-Ramstadt, während der nachfolgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags, dienstags, donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 15.30 Uhr,

mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr

Eine Einsicht nach vorheriger terminlicher Vereinbarung ist auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung der Entwurfsplanung im Internet und die ergänzende öffentliche Auslegung an der Planung beteiligt und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können während des oben genannten Zeitraumes elektronisch beim Bauamt der Gemeinde Mühltal (E-Mail-Adresse: Planung@muehltal.de) abgegeben werden. Eine Äußerung zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mühltal, Ober-Ramstädter Straße 2-4 in 64367 Mühltal möglich.

Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Mühltal deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Stadt und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.

 

Mühltal, den 13.03.2026

Für den Gemeindevorstand

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Niels Starke

Bürgermeister

                                                                                  

Veröffentlichung im DE am: 21.03.2026

                                                                                   Aushang am:  23.03.2026

                                                                                   Offenlage vom 23.03.2026 bis 24.04.2026