29/2026 Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Öffentliche Bekanntmachung Nr. 29/2026
Feststellung
gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Der bei den Kommunalwahlen in die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 1, Herr Niels Starke hat sein Mandat nicht erworben. Mit Erklärung vom 26.03.2026 hat er schriftlich erklärt, dass er seinen Hinderungsgrund als hauptamtlicher Bürgermeister nicht ausräumt.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal nachrückt:
Nr. 1 – Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 20, Herr Alexander Krieg, Mühltal, 2332 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Hilke Waetcke, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Bekanntmachung kann zu den Dienstzeiten im Foyer, an der Bekanntmachungstafel des Rathauses der Gemeinde Mühltal, Ober-Ramstädter Straße 2-4, 64367 Mühltal von jedermann eingesehen werden.
Mühltal, 26.03.2026
Die Wahlleiterin der
Gemeinde Mühltal
Wahlamt
Ober-Ramstädter Str. 2-4
64367 Mühltal
