44/2024 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühltal | Gemeinde Mühltal

44/2024 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühltal


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal hat in ihrer Sitzung am 26.09.2023 beschlossen, die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen von geplanten Kinderbetreuungsstandorten in den Bereichen „Am Klingenteich“ im Ortsteil Trautheim, „Nördlich des Frankensteiner Weges“ im Ortsteil Nieder-Beerbach, „Nördlich der Gewannstraße“ sowie zur städtebaulichen Ordnung von Siedlungsflächen in den Bereichen „Südlich der Felsbergstraße“ im Ortsteil Frankenhausen, „Zwischen Wasserweg und Ober-Ramstädter Straße“ in Nieder-Ramstadt, „Südlich der Sportanlagen“ im Ortsteil Traisa gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die von der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühltal betroffenen Bereiche bestehen aus sechs Teilbereichen. Die Abgrenzungen der Teilbereiche sind in den beigefügten Abbildungen durch gestrichelte Umrandungen gekennzeichnet.

Der Teilbereich 1 der Flächennutzungsplanänderung liegt südlich an die Bebauung des Ortsteils Trautheim angrenzend, im Gewann „Am Klingenteich“ und befindet sich südlich der Straße „Am Klingenteich“. Der Teilbereich 1 umfasst konkret folgende Grundstücke in der Flur 14 der Gemarkung Nieder-Ramstadt: Flurstücke Nr. 1/42, Nr. 1/43, Nr. 1/44, Nr. 135 (teilweise), Nr. 136 (teilweise). Der Teilbereich 1 hat eine Größe von ca. 0,5 ha.

Abbildung 1:   Teilbereich 1 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Am Klingenteich“ im Ortsteil Trautheim (unmaßstäblich)

Der Teilbereich 2 der Flächennutzungsplanänderung liegt im Ortsteil Nieder-Beerbach und befindet sich nordwestlich des „Frankensteiner Weges“ und umfasst konkret folgende Grundstücke in der Flur 1 der Gemarkung Nieder-Beerbach: Flurstücke Nr. 360/20 (teilweise), Nr. 309/1 und Nr. 311/12 (teilweise). Der Teilbereich 2 hat eine Größe von ca. 0,53 ha.

Abbildung 2:   Teilbereich 2 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Nördlich des Frankensteiner Weges“ in Nieder-Beerbach (unmaßstäblich)

Der Teilbereich 3 der Flächennutzungsplanänderung befindet sich nördlich der „Gewannstraße“ und umfasst konkret das Flurstück Nr. 68 in der Flur 1 der Gemarkung Frankenhausen. Der Teilbereich 3 hat eine Größe von ca. 0,24 ha.

Abbildung 3:   Teilbereich 3 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Nördlich der Gewannstraße“ in Frankenhausen (unmaßstäblich)

Der Teilbereich 4 der Flächennutzungsplanänderung befindet sich südlich der „Felsbergstraße“ und umfasst konkret die Flurstücke Nr. 144/2 (teilweise) und Nr. 144/3 in der Flur 1 der Gemarkung Frankenhausen. Der Teilbereich 4 hat eine Größe von ca. 0,13 ha.


Abbildung 4:   Teilbereich 4 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Südlich der Felsbergstraße“ in Frankenhausen (unmaßstäblich)

Der Teilbereich 5 der Flächennutzungsplanänderung befindet sich zwischen dem „Wasserweg“, der Modau sowie der „Ober-Ramstädter Straße“ und umfasst konkret die Flurstücke Nr. 806, Nr. 807/4, Nr. 807/6, Nr. 807/10 und Nr. 807/11 in der Flur 1 der Gemarkung Nieder-Ramstadt. Der Teilbereich 5 hat eine Größe von ca. 1,09 ha.

Abbildung 5:   Teilbereich 5 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Zwischen Wasserweg und Ober-Ramstädter Straße“ in Nieder-Ramstadt (unmaßstäblich)

Der Teilbereich 6 der Flächennutzungsplanänderung befindet sich zwischen den Sportanlagen und der Straße „Zur Eisernen Hand“ und umfasst konkret die Flurstücke Nr. 83/23 und Nr. 100/2 in der Flur 4 der Gemarkung Traisa. Der Teilbereich 6 hat eine Größe von ca. 0,16 ha.

Abbildung 6:   Teilbereich 6 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Südlich der Sportanlagen“ in Traisa (unmaßstäblich)

Es wird bekannt gemacht, dass die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal am 26.09.2023 als Vorentwurf zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen wurde.

Es wird dazu bekannt gegeben, dass die Vorentwurfsplanung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mitsamt der in der Begründung genannten Anlage (Anlage 1: Potenzialanalyse im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz), in der Zeit

von Montag, den 29.04.2024 bis einschließlich Freitag, den 07.06.2024

auf der Internetseite der Gemeinde Mühltal sowie in einer Cloud (Link: https://magentacloud.de/s/jKYEaTdAxKzHmQj) im PDF-Format zur Einsicht bereitgehalten wird. Auf die Internetseite der Gemeinde Mühltal wird auch im Zentralen Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Mühltal unter entsprechend vorgenanntem Link zur Einsicht bereitgehalten.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die vorgenannten Unterlagen zur Vorentwurfsplanung während des oben genannten Zeitraumes bei der Gemeindeverwaltung Mühltal im Raum 109 des Rathauses der Gemeinde Mühltal, Ortsteil Nieder-Ramstadt, Ober-Ramstädter Straße 2-4 in 64367 Mühltal, während der Öffnungsstunden öffentlich ausgelegt.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind:

Montag:          08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag:        08:30 bis 12:00 Uhr

Mittwoch:        14:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag:    08:30 bis 12:00 Uhr

Freitag:           08:30 bis 12:00 Uhr

Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung im Internet und die zusätzliche öffentliche Auslegung der Vorentwurfsplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung beteiligt.

Weiter wird hiermit bekannt gemacht, dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung bei den Mitarbeitern des Bauamtes der Gemeinde Mühltal über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann. Eine Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung sollte innerhalb des oben genannten Zeitraumes elektronisch bei der Bauverwaltung der Gemeinde Mühltal (E-Mail-Adresse: planung@muehltal.de) erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mühltal, Ober-Ramstädter Straße 2-4, 64367 Mühltal oder im Rahmen einer Einsichtnahme zur Niederschrift abzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und Abs. 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Die Gemeinde Mühltal hat die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4 b BauGB auf das Ingenieurbüro Schweiger + Scholz, Bensheim übertragen. Das Büro fungiert hierbei als Verwaltungshelfer ohne Entscheidungsbefugnis.

Mühltal, den 18.04.2024

Für den Gemeindevorstand


Willi Muth

(Bürgermeister)