KW17 Änderung im Passrecht | Gemeinde Mühltal

Änderung im Passrecht bei den Anforderungen an die Lichtbilder


Ab 1. Mai 2025 müssen Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente digital vorliegen. Die neue Regelung gilt für die Lichtbildaufnahmen bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und vorläufigen Ausweisdokumenten. Papierpassbilder zur Beantragung dürfen von den Behörden ab dem genannten Datum nicht mehr angenommen werden.

Für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen bietet die Gemeinde Mühltal digitale Lichtbildaufnahmen für 6,00 Euro einmalige Gebühr vor Ort an. Diese Fotos können weder ausgedruckt, noch in digitaler Form an den Bürger ausgehändigt werden. Sie können nur für die Erstellung der Ausweisdokumente verwendet werden. Damit die biometrischen Anforderungen an Passbilder erfüllt werden, ist es notwendig, dass die fotografierte Person während der Aufnahme eine ruhige Sitzhaltung einnimmt. Da dies für jüngere Kinder oft schwer umsetzbar ist, empfehlen wir die Erstellung des Lichtbildes in der Behörde ab einem Alter von fünf Jahren. Natürlich können die Bilder auch für kIeinere Kinder vor Ort in der Behörde erstellt werden.

Es besteht auch zukünftig für alle Personen weiterhin die Möglichkeit, von einem zertifizierten Fotodienstleister ein digitales Lichtbild erstellen zu lassen, welches über einen gesicherten elektronischen Weg an die Behörde übermittelt wird.

Zertifizierte Fotodienstleister in der Nähe können unter folgendem Link gefunden werden: www.alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe