Erster Fall von Vogelgrippe im Landkreis – Meldung toter Vögel über das Veterinäramt
Eine in Bickenbach tot aufgefundene Graugans wurde laut der Pressemeldung des Landkreises positiv auf die hochpathogene aviäre Influenza (Vogelgrippe) getestet. Der Kreis hat bereits zuvor eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet vorsieht. Die Gemeinde und der Landkreis bitten um besondere Aufmerksamkeit und umsichtiges Verhalten.
Wer kranke oder tote Schwäne, Enten, Gänse oder Zugvögel findet, sollte diese nicht berühren. Funde können an das Veterinäramt des Landkreises unter veterinaeramt@ladadi.de gemeldet werden. Wichtig sind dabei möglichst genaue Angaben zur Vogelart und zum Fundort, idealerweise mit Geo-Koordinaten, sowie eine Telefonnummer für Rückfragen.
Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere verendete Vögel an einer Stelle gefunden werden. Einzelne kleine Vögel bis zur Größe einer Taube, die beispielsweise auf dem eigenen Grundstück gefunden werden, dürfen mit Handschuhen in einer auslaufsicheren Tüte im Restmüll, nicht im Biomüll, entsorgt werden. Werden mehrere tote Tiere an einer Stelle gefunden, sollte dies unbedingt gemeldet werden.
Weitere Informationen sowie die vollständige Allgemeinverfügung des Landkreises Darmstadt-Dieburg finden Sie auf der Website des Landkreises.
Quelle: Landkreis Darmstadt Dieburg
