Radweg auf der Fahrbahn und Zweiradüberholverbot: Pilotprojekt des Landes auf der L 3098 | Gemeinde Mühltal

Radweg auf der Fahrbahn und Zweiradüberholverbot: Pilotprojekt des Landes auf der L 3098


In den vergangenen Tagen hat die Gemeinde Mühltal zahlreiche Rückfragen zu neuen Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsregeln auf dem Streckenabschnitt zwischen Nieder-Beerbach und Ober-Beerbach erhalten. Und tatsächlich wurde die Verkehrsführung geändert, allerdings ohne Mitwirken der Gemeinde Mühltal. Die neue Verkehrsführung entspringt einem Pilotprojekt des Landes Hessen.

Hessen Mobil, die Straßenbaubehörde des Landes Hessen hat an der L 3098 einen außerörtlichen Schutzstreifen für den Radverkehr markiert. Grundsätzlich sind Schutzstreifen außerhalb geschlossener Ortschaften im Straßenverkehrsrecht nicht vorgesehen. Um Lücken im hessischen Radhauptnetz schneller zu schließen, prüft Hessen Mobil nun jedoch im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Pilotversuchs, ob solche Markierungen die Verkehrssicherheit erhalten und gleichzeitig ein Angebot für Radfahrende besonders dort schaffen können, wo klassische Radwege aus naturschutzrechtlichen oder baulichen Gründen nicht kurzfristig möglich sind. So soll die Attraktivität des Radverkehrs an wichtigen Lücken im Radverkehrsnetz gesteigert werden.

Die Fahrbahn zwischen Nieder-Beerbach und Ober-Beerbach ist für Autofahrende bei entsprechendem Zweiradverkehr nun deutlich schmaler geworden. Deshalb gilt entlang des Streckenabschnitts teilweise zusätzlich das im Jahr 2020 eingeführte Verkehrszeichen 277.1, das mehrspurigen Kraftfahrzeugen (z.B. Autos) und Krafträdern mit Beiwagen das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verbietet. Es wird vor allem dort eingesetzt, wo enge Kurven, Steigungen oder Gefälle den gesetzlich vorgeschriebenen Überholabstand nicht zulassen. Wer dennoch überholt, riskiert ein Bußgeld und mindestens einen Punkt in Flensburg.

Bürgermeister Niels Starke steht diesem Verkehrsversuch äußerst kritisch gegenüber: „Mit dem Überholverbot von Fahrrädern ist das Projekt zum Scheitern verurteilt. Hier fehlt bereits jetzt der Rückhalt der Bevölkerung und die Beschwerden häufen sich. Ein Schutzstreifen könnte sicher an einigen Stellen eine Möglichkeit sein – aber nicht so!“

Die Untere Verkehrsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg erteilte für das Pilotprojekt „Schutzstreifen für den Radverkehr außerorts“ eine straßenbehördliche Ausnahmegenehmigung. Die Gemeinde Mühltal wurde lediglich informiert, verfügt jedoch über keinerlei Entscheidungs- oder Einflussmöglichkeiten. Planung, Anordnung und Umsetzung liegen vollständig bei den übergeordneten Behörden. Das Pilotprojekt ist zunächst für die Dauer von zwei Jahren angesetzt. Anregungen und Hinweise können Bürgerinnen und Bürger unter verkehr.suedhessen@mobil.hessen direkt an Hessen Mobil richten.