Kommunalwahl 2026: So funktioniert die Wahl in Mühltal
Gewählt werden die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal, die Ortsbeiräte in den einzelnen Ortsteilen sowie der Kreistag des Landkreis Darmstadt-Dieburg. Die Gemeindevertretung ist das höchste politische Gremium der Kommune. Sie entscheidet unter anderem über den Haushalt, wichtige Investitionen, oder Bauprojekte.
Die Anzahl der zu vergebenden Stimmen entspricht der Anzahl der Sitze im jeweiligen Gremium. In Mühltal umfasst die Gemeindevertretung 37 Sitze. Das bedeutet: Jede wahlberechtigte Person hat für die Wahl des Parlaments 37 Stimmen. Für die Wahl des Kreistags sowie für die jeweilige Ortsbeiratswahl gilt jeweils die gleiche Regel.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens sechs Wochen ihren Hauptwohnsitz in Mühltal haben.
Bei der Kommunalwahl in Hessen – und damit auch in Mühltal – haben Wählerinnen und Wähler besonders viele Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können ihre Stimmen nicht nur einer gesamten Liste geben, sondern auch gezielt einzelnen Personen. Eine wichtige Besonderheit sind die Begriffe „kumulieren“ und „panaschieren“. Kumulieren bedeutet, dass einer einzelnen Kandidatin oder einem einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen gegeben werden können. Wer also eine Person besonders unterstützen möchte, kann ihr zwei oder drei Stimmen zuweisen. Panaschieren bedeutet, dass Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber unterschiedlicher Listen verteilt werden dürfen. Man ist also nicht an eine Partei oder Wählergruppe gebunden, sondern kann sich sein persönliches „Team“ aus verschiedenen Listen zusammenstellen.
Alternativ ist es auch möglich, einfach eine Liste insgesamt anzukreuzen. In diesem Fall werden alle Stimmen entsprechend der festgelegten Reihenfolge auf die Kandidatinnen und Kandidaten dieser Liste verteilt. Einzelne Personen können zusätzlich hervorgehoben oder gestrichen werden.
Am Wahltag selbst sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal Sie wählen können, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten vorab per Post zugeht.
Briefwahl kann bereits beantragt werden. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können schriftlich, online oder persönlich beim Wahlamt der Gemeinde angefordert werden. Der ausgefüllte Wahlbrief muss spätestens am Wahltag um 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.