Umweltberatung
Umweltberatung der Gemeinde Mühltal
Herzlich willkommen auf der Seite der Umweltberatung der Gemeinde Mühltal. Hier wollen wir vor allem helfen, Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu bewahren und nachhaltig mit den natürlichen Ressourcen unserer Kommune umzugehen.
Wir haben einige der wichtigsten Themen zusammengestellt. Falls Sie weiterhin Fragen zu den Themen haben, oder Unsicherheiten bestehen, können Sie sich gerne eine unverbindliche, kostenfreie Beratung beim Umweltschutz der Gemeinde einholen.
Schädlingsberatung & Artenschutz
Wespen, Hornissen, Hummeln
- Umsiedlungen statt Zerstörung: Wespen, Hornissen und Hummeln gelten nach dem Bundesnaturschutzgesetz als geschützte Arten; als wild lebende Tiere dürfen sie nicht mutwillig beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden. Ein Nest darf nur in Ausnahmefällen entfernt werden.
- Fachfirmen beauftragen: Falls tatsächlich eine Gefährdung besteht, muss eine Umsiedlung von einem Unternehmen vorgenommen werden, welches über eine entsprechende TÜV-Zertifizierung verfügt.
- Ruhe bewahren: Die meisten Wespennester werden nur eine Saison genutzt und liegen ab Herbst verlassen da. Oft erledigt sich das Problem von selbst, da keine Wiederbesiedlung des alten Nestes im nächsten Jahr erfolgt.
Tauben, Marder, Ratten
- Tauben: Tauben sollten keinesfalls gefüttert werden, um Überpopulationen zu vermeiden.
- Marder: Meist gelten sie als geschützte Art. Um Schäden an Haus und Auto vorzubeugen, helfen spezielle Schutzgitter oder Duftstoffe. Häufig halten sich Marder auf Dachböden auf, wenn die Zugänge nicht ausreichend verschlossen sind.
- Ratten: Melden Sie starke Rattenvorkommen dem Ordnungsamt. Vorausgesetzt der Standort des Nestes ist bekannt, kann ein professionelles Schädlingsbekämpfungsunternehmen Maßnahmen ergreifen. Sollten sich Ratten im Abwassersystem angesiedelt haben, werden Maßnahmen von der Gemeinde eingeleitet.
Fledermäuse und Igel
- Fledermäuse und Igel suchen oft Unterschlupf im Garten. Bitte lassen Sie im Herbst Laubhaufen oder Nischen stehen und stören Sie die Tiere möglichst nicht.
Baumpflege & Heckenschnitt
- Schon- und Schutzzeiten: Laut Bundesnaturschutzgesetz (§39) dürfen Bäume, Hecken und Gebüsche in der Zeit vom 1. März bis 30. September nur schonend gepflegt werden. Größere Fäll- und Rodungsarbeiten sind in diesem Zeitraum grundsätzlich untersagt, um brütende Vögel zu schützen.
- Pflegeschnitt: Leichte Rückschnitte sowie Formschnitte sind erlaubt, sofern keine aktiven Nester oder Tiere beeinträchtigt werden.
- Fachgerechte Pflege: Ein fachlich korrekter Baumschnitt dient nicht nur der Ästhetik, sondern beugt Krankheiten und Pilzbefall vor. Für größere Bäume kann es sinnvoll sein, eine Fachfirma zu beauftragen.
- Fragen zu Genehmigungen: Bei Unsicherheiten bezüglich Baumfällungen, umfangreichem Gehölzschnitt oder stadtbildprägenden Bäumen wenden Sie sich bitte an die Umweltberatung der Gemeinde.
Naturnahe Gärten
Gärten und Grünflächen der Zukunft sind bunte und vielfältige Lebensräume mit heimischen Pflanzen und Tieren, abwechslungsreichen Lebensraumstrukturen und einer nachhaltigen Gestaltung und Bauweise. Diese Gärten sind anpassungsfähig an sich ändernde Lebens- und Klimabedingungen und bieten Raum für Erholung, Entspannung sowie Natur-Erlebnis genau dort, wo wir leben und arbeiten. Für eine naturnahe Gestaltung sind kleine Wildblumeninseln oder Wildstaudenbeete oft schon ausreichend, um Insekten zu unterstützen. Mit einer Mulchschicht – also das Abdecken des Bodens mit organischem Material, z.B. aus Rasenschnitt, Laub oder Holzhäcksel – kann sich zudem der Pflegeaufwand reduzieren. Rindenmulch ist weniger geeignet, da er den Boden übersäuert.
Empfehlungen für eine naturnahe Gartengestaltung
- Heimische Pflanzen: Klimafesten heimischen Wildpflanzen können Extremwetter-Ereignisse wie lange, trockene Sommer oder Starkregen nicht viel anhaben und bieten Nahrung für alle unsere Insekten.
- Blühinseln und Staudenbeete: Selbst kleine Flächen können für Insekten wertvoll sein.
- Mulchmaterial: Schützt den offenen Boden vor Austrocknung, unterdrückt Unkraut und spart Pflegeaufwand.
- Natürliche Materialien: Holz, Natursteine und offene Bodenflächen ergänzen eine lebendige Gestaltung.
Inspirationen zur Gestaltung Ihres Gartens können Sie auf der Internetseite des NaturGarten e.V. erhalten. https://naturgarten.org/wissen/lebensraeume-entdecken/
Schotter- oder Kiesgärten
Schotter- oder Kiesgärten sind nicht erlaubt. Diese Flächen sind schlecht für die Biodiversität und unser Klima sowie oft auch pflege- und kostenintensiv. Deshalb sind sie nicht zulässig:
- Insekten, Vögel und andere Gartentiere: Viele Tiere finden weder Nahrung noch Lebensraum.
- Bodenversiegelung: Der Boden ist meist versiegelt, wodurch Regenwasser gar nicht oder nur schwer versickert.
- Mikroklima: Sie verschlechtern das Mikroklima und tragen somit nicht zum Arten- oder Klimaschutz bei.
- Hitzeinseln im Sommer: Die Fläche wird an heißen Tagen unnötig stark aufgeheizt.
Rechtlicher Rahmen
- Der Bebauungsplan regelt, welche Flächen und welche Anteile eines Grundstückes begrünt werden müssen.
- Dabei gilt eine Schotterung nicht als begrünte Fläche.
- „Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten“ sind nach dem Hessischen Naturschutzgesetz und damit auch in Mühltal, nicht zulässig!
Artenschutz
Meldung von Sichtungen
Haben Sie seltene Tiere oder Pflanzen in Ihrem Garten oder in der Umgebung entdeckt? Melden Sie diese gerne beim Umweltamt. Sichtungen von Störchen, Uferschwalben, seltenen Fledermausarten oder geschützten Orchideen liefern wertvolle Daten und helfen, Lebensräume zu schützen.
Potenzielle Sichtungen
- Amphibienwanderungen im Frühjahr (Kröten, Frösche, Molche)
- Singvögel im Herbst und Frühjahr
- Seltene Schmetterlingsarten wie Schwalbenschwanz oder Kaisermantel
- Weitere, besondere Tierbeobachtungen
Mit Ihrer Mithilfe bei der Dokumentation können wir gezielt Maßnahmen ergreifen, um diese Arten besser zu schützen und ihre Lebensräume zu erhalten.
Neophyten
Neophyten sind eingeschleppte, gebietsfremde Pflanzenarten. Sie können heimische Pflanzen verdrängen, die heimische Tierwelt beeinträchtigen und stellen teils auch für Menschen eine Gesundheitsgefahr dar (z. B. durch Hautreaktionen).
Identifikation: Beim Erkennen von bestimmten Arten, können darauf spezialisierte Apps sehr hilfreich sein. Im Zweifel können Sie sich aber auch gerne an die Umweltberatung der Gemeinde Mühltal wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
Entsorgung: Neophyten sollten immer getrennt vom normalen Grünabfall entsorgt werden, um eine unkontrollierte Verbreitung zu verhindern. Wenn Sie eines dieser Gewächse auf Ihrem Grundstück entdecken, informieren Sie sich bitte bei Fachstellen wie eine korrekte Entfernung und Entsorgung aussieht.
Prävention: Achten Sie bereits beim Einkauf von Zier- oder Gartenpflanzen darauf, keine invasiven Arten zu unterstützen. Auch Vogelfutter kann häufig Samen von invasiven Arten enthalten. Achten Sie deshalb insbesondere auch auf die Flächen in direkter Umgebung zu Fütterungsplätzen auf ungewollten Bewuchs.
Wichtige Neophyten-Arten
- Riesen-Bärenklau
- Japanischer Knöterich
- Drüsiges Springkraut
- Beifußblättriges Traubenkraut
Eine erweiterte Liste und nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des BUND:
https://www.bund.net/themen/tiere-pflanzen/invasive-arten/neophyten/
Abfall
Was entsorge ich wo?
Egal ob Gartenabfälle, Sperrmüll oder Sondermüll – die richtige Entsorgung ist wichtig für Umwelt- und Klimaschutz. Tragen Sie dazu bei, Müll zu vermeiden und Abfälle korrekt zu trennen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unsere Seite zur Abfallberatung: https://www.muehltal.de/muehltal/buerger-service/verwaltung/buergerservice-finden/ver-entsorgung/abfall-wertstoffe/
Wilder Müll
Müll gehört nicht in die Natur. Illegal entsorgter Müll ist für die Umwelt schädlich, verschmutzt die Landschaft und muss (oft kostenintensiv) beseitigt werden. Illegale Ablagerung von Müll können hier gemeldet werden: https://www.muehltal.de/muehltal/buerger-service/verwaltung/buergerservice-finden/ver-entsorgung/abfall-wertstoffe/wilder-muell/