Bezahlbarer Wohnraum
Festlegung des Begriffs „Bezahlbarer Wohnraum“
Basis ist die Tabelle für angemessene Mieten, die der Landkreis Darmstadt-Dieburg für die Gemeinde Mühltal herausgibt und regelmäßig aktualisiert. Diese Tabelle gibt die Grenzen für Wohnungsgröße, Kaltmiete und Nebenkosten für Mietwohnungen an, für die das Jobcenter die Kosten übernimmt, wenn die Mieter SGB II Leistungen erhalten.
Die Kreisagentur für Beschäftigung hat eine Richtlinie entwickelt, nach welcher sich die angemessenen Unterkunftskosten im Landkreis definieren.
Sie wird regelmäßig angepasst und gibt Auskunft über die jeweiligen Höchstmieten in jeder einzelnen Stadt bzw. Gemeinde im Landkreis.
Diese Richtlinie gilt nur für abgeschlossenen Wohnraum, der an eine Mietpartei vermietet wird.
Laut Beschluss der Gemeindevertretung gelten als „Bezahlbarer Wohnraum“ folgende Wohnungen:
- die Wohnfläche und die Kaltmiete überschreiten die in der Tabelle angegebenen Werte um nicht mehr als 20%.
- die Wohnfläche unterschreitet die in der Tabelle angegeben Werte um nicht mehr als 10%.
Die, als Basis dienende, jeweils aktuelle Tabelle finden Sie auf dieser Webseite des LaDaDi:
Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten im Landkreis Darmstadt-Dieburg
Tabelle Mühltal
Stand 2025 (Quelle: Webseite LaDaDi)
