45/2026 Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
Amtliche Bekanntmachung Nr. 45
Feststellung
gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
Der bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 1, Herr Niels Starke hat zum 26. März 2026 erklärt, seinen Hinderungsgrund zur Annahme des Mandates als Bürgermeister nicht auszuräumen. Er hat das Mandat somit nicht erworben.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal nachrückt: Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) lfd. Nr. 20, Herr Alexander Krieg, Mühltal, 2332 Stimmen.
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 10, Frau Ursula Doeller hat zum 14. April 2026 als Beigeordnete einen Hinderungsgrund erworben.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal nachrückt: Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) lfd. Nr. 12, Herr Udo Papperitz, Mühltal, 2258 Stimmen.
Nr. 4 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE
lfd. Nr. 2, Herr Wilfried Hahn hat zum 14. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal nachrückt: Nr. 4 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) lfd. Nr. 14, Herr Steffen Kossowski, Mühltal, 1797 Stimmen.
Nr. 4 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, GRÜNE
lfd. Nr. 7, Frau Heidrun Buxmann-Hauke hat zum 07. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal nachrückt: Nr. 4 - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) lfd. Nr. 8, Herr Axel Platen, Mühltal, 1900 Stimmen.
Der bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 5 - Freie Demokratische Partei, FDP
lfd. Nr. 8, Herr Willi Georg Muth hat zum 07. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal nachrückt: Nr. 5 - Freie Demokratische Partei (FDP) lfd. Nr. 3, Herr Philipp Bausch, Mühltal, 1402 Stimmen.
Der bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 20, Herr Alexander Krieg hat zum 14. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal nachrückt: Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) lfd. Nr. 13, Frau Sophia Baer, Mühltal, 2310 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter/der Wahlleiterin Hilke Waetcke, in Ober-Ramstädter Straße 2-4, 64367 Mühltal schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Mühltal, 28.04.2026
Die Wahlleiterin der
Gemeinde Mühltal
Wahlamt Ober-Ramstädter Str. 2-4
64367 Mühltal
