45/2026  Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung  | Gemeinde Mühltal

45/2026  Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung 


Amtliche Bekanntmachung Nr. 50

Feststellung

gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung

Der bei den Kommunalwahlen in den Ortsbeirat Nieder-Beerbach der Gemeinde Mühltal gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:

 

Nr. 5 - Freie Demokratische Partei, FDP

lfd. Nr. 1, Herr Philipp Bausch hat mit Schreiben vom 07.04.2026 auf sein Mandat verzichtet zum 07.04.2026.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Nieder-Beerbach der Gemeinde Mühltal nachrückt:

Nr. 5 – Freie Demokratische Partei, FDP

lfd. Nr. 2, Herr Willi Georg Muth, Mühltal, 292 Stimmen.

 

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist bei der Wahlleiterin Hilke Waetcke, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

 

Mühltal, 28.04.2026

 

Die Wahlleiterin der

Gemeinde Mühltal

Wahlamt

Ober-Ramstädter Str. 2-4

64367 Mühltal