65/2026   „Frankensteiner Weg“  Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung nach § 3 Abs. 2 BauGB | Gemeinde Mühltal

65/2026   „Frankensteiner Weg“  Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung nach § 3 Abs. 2 BauGB


ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Nr. 65

Bebauungsplan „Frankensteiner Weg“

Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal hat in ihrer Sitzung am 23.06.2026 beschlossen, auf der Grundlage des Entwurfs die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans „Frankensteiner Weg“

Die Geltungsbereiche liegen am westlichen Rand der Ortslage von Nieder-Beerbach.

Der Geltungsbereich für Teilbereich 1 umfasst in der Gemarkung Nieder-Beerbach in der Flur 1 teilweise die Flurstücksnummer 311/13.

Der Geltungsbereich für Teilbereich 2 umfasst in der Gemarkung Nieder-Beerbach in der Flur 1 die Flurstücksnummer 306/13.


Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes

Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnbebauung im Ortsteil Nieder-Beerbach mit zwei Teilbereichen.

Es wird bekannt gegeben, dass die Entwurfsplanung zum Bebauungsplan, insgesamt bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht sowie die vorhandenen Gutachten, die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit von Montag, den 29.06.2026 bis einschließlich Montag, den 03.08.2026 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Gemeinde Mühltal (https://www.muehltal.de → Bürger-Service → Aktuelles → Bekanntmachungen) im PDF-Format veröffentlicht werden. Neben der vorgenannten Internetseite der Gemeinde Mühltal wird auch auf das Zentrale Internetportal für Bauleitplanungen in Hessen (Link: https://bauleitplanung.hessen.de) verwiesen.

Darüber hinaus werden die vorgenannten Unterlagen während des oben genannten Zeitraumes ergänzend bei der Gemeindeverwaltung Mühltal, Rathaus, Bauamt Zimmer 108, Ober-Ramstädter Straße 2-4, im Ortsteil Nieder-Ramstadt, während der nachfolgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:

montags, dienstags, donnerstags von 8.30 bis 12.00 Uhr, mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr

Eine Einsicht nach vorheriger terminlicher Vereinbarung ist auch außerhalb dieser Zeiten möglich.

Die Öffentlichkeit wird durch die Veröffentlichung der Entwurfsplanung im Internet und die ergänzende öffentliche Auslegung an der Planung beteiligt und es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Stellungnahmen können während des oben genannten Zeitraumes elektronisch beim Bauamt der Gemeinde Mühltal (E-Mail-Adresse: Planung@muehltal.de) abgegeben werden. Eine Äußerung zur Planung ist innerhalb des oben genannten Zeitraumes auch schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Mühltal, Ober-Ramstädter Straße 2-4 in 64367 Mühltal möglich.

Weiterhin wird gemäß § 4a Abs. 6 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Mühltal deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutzhinweise in Bezug auf die Abgabe von Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, welche eine Stellungnahme einreichen, mit der Abgabe der Stellungnahme der Verarbeitung aller von ihnen angegebenen personenbezogenen Daten - dazu zählen insbesondere Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse - zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens von der Stadt und dem von ihr mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragten Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen genutzt. Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald sie für das Verfahren nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen. Nach Art. 15, 16, 17 und 18 DSGVO stehen der betreffenden Person folgende Rechte zu: Auskunftsrecht, Recht auf Berichtigung, Vervollständigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, datenschutzrechtliche Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einlegen: Zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, Tel. 0611/1408-0, Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit umweltbezogenen

Informationen zum Bebauungsplan:

RP Darmstadt: Versickerung von Niederschlagswasser, Erhöhung Schmutzwassermenge, Durchführung einer Bodenkundlichen Baubegleitung, Durchführung einer Artenschutzprüfung und Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung, Durchführung einer Änderung des Flächennutzungsplans

Kreis Darmstadt-Dieburg: Verwertung/Versickerung von Niederschlagswasser, Grundwasser und Bodenschutz, Vorrang der Innenentwicklung, artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung,

Landesamt für Denkmalpflege, Bodenarchäologie: vorgeschichtliche Siedlungsspuren, Durchführung einer geophysikalischen Prospektion

Umweltbericht mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten als integrierter Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan, Planungsgruppe Darmstadt, Mai 2026 bzgl. Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Natura 2000, Mensch, Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Vermeidung von Emissionen, Umgang mit Abfällen und Abwässern, Nutzung, Erneuerbare Energien, Landschafts- und sonstige Pläne, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für schwere Unfälle und Katastrophen, Alternativenprüfung, Eingriffs-Ausgleichsbetrachtung, Monitoring

4 Fachgutachten mit umweltrelevanten Informationen:

  • Kartierbericht der Bestandserfassung 2021 zur Flora und Fauna, Bauvorhaben Frankensteiner Weg Nieder-Beerbach, naturplan, Darmstadt, 02.12.2021
  • Artenschutzgutachten Geltungsbereich 1, Bebauungsplan „Frankensteiner Weg“ Mühltal, BfL Heuer & Döring – Büro für Landschaftsökologie, Wiesbaden, 12.05.2026
  • Artenschutzgutachten Geltungsbereich 2, Bebauungsplan „Frankensteiner Weg“ Mühltal, BfL Heuer & Döring – Büro für Landschaftsökologie, Wiesbaden, 12.05.2026
  • Geomagnetische Erkundung nach archäologischen Resten, Frankensteiner Weg, Bebauungsplan Nr. 53, GGU – Gesellschaft für Geophysikalische Untersuchungen mbH, Karlsruhe, Messbericht vom 13.05.2026

 



Mühltal, den 24.06.2026

Für den Gemeindevorstand

gez. Niels Starke

Niels Starke
Bürgermeister