69/2026 Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplanes
Gemeinde Mühltal
Öffentliche Bekanntmachung Nr. 69/2026
1. Änderung und Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühltal
hier: Bekanntmachung der Erteilung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde
gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal hat in ihrer Sitzung am 10.03.2026 den Feststellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigungsvorlage bei der höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) gemäß § 6 Abs. 1 BauGB gefasst.
Die Erteilung der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde für die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Verfügung vom 09.07.2026 (Aktenzeichen: 0029-III 31.1-61.d.02.06-00337#2026-00002) wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Berichtigung wirksam.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen von geplanten Kinderbetreuungsstandorten in den Mühltaler Ortsteilen Nieder-Ramstadt, Nieder-Beerbach und Frankenhausen sowie der städtebaulichen Ordnung von Siedlungsflächen in den Ortsteilen Nieder-Ramstadt und Traisa.
Die von der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühltal betroffenen Flächen bestehen aus sechs Teilbereichen. Die Abgrenzungen der Teilbereiche sind in den beigefügten Abbildungen durch gestrichelte Umrandungen gekennzeichnet.
Der Teilbereich 1 der Flächennutzungsplanänderung liegt südlich an die Bebauung des Ortsteils Trautheim angrenzend, im Gewann „Am Klingenteich“ und befindet sich südlich der Straße „Am Klingenteich“. Der Teilbereich 1 umfasst die Grundstücke in der Flur 14 der Gemarkung Nieder-Ramstadt: Flurstücke Nr. 1/42, Nr. 1/43, Nr. 1/44, Nr. 135 (teilweise), Nr. 136 (teilweise). Der Teilbereich 1 hat eine Größe von ca. 0,5 ha.

Abbildung 1: Teilbereich 1 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Am Klingenteich“ im Ortsteil Trautheim (unmaßstäblich)
Der Teilbereich 2 der Flächennutzungsplanänderung liegt im Ortsteil Nieder-Beerbach und befindet sich nordwestlich des „Frankensteiner Weges“. Der Teilbereich 2 umfasst die Grundstücke in der Flur 1 der Gemarkung Nieder-Beerbach: Flurstücke Nr. 309/1 (teilweise), Nr. 311/13 (teilweise), Nr. 311/14 und Nr. 360/20 (teilweise). Der Teilbereich 2 hat eine Größe von ca. 0,53 ha.
Abbildung 2: Teilbereich 2 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Nördlich des Frankensteiner Weges“ in Nieder-Beerbach (unmaßstäblich)
Der Teilbereich 3 der Flächennutzungsplanänderung befindet sich nördlich der „Gewannstraße“ und umfasst das Flurstück Nr. 68 in der Flur 1 der Gemarkung Frankenhausen. Der Teilbereich 3 hat eine Größe von ca. 0,24 ha.
Abbildung 3: Teilbereich 3 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Nördlich der Gewannstraße“ in Frankenhausen (unmaßstäblich)
Der Teilbereich 4 der Flächennutzungsplanänderung befindet sich südlich der „Felsbergstraße“ und umfasst die Flurstücke Nr. 144/2 (teilweise) und Nr. 144/3 in der Flur 1 der Gemarkung Frankenhausen. Der Teilbereich 4 hat eine Größe von ca. 0,13 ha.
Abbildung 4: Teilbereich 4 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Südlich der Felsbergstraße“ in Frankenhausen (unmaßstäblich)
Der Teilbereich 5 der Flächennutzungsplanänderung befindet sich zwischen dem „Wasserweg“, der Modau sowie der „Ober-Ramstädter Straße“ und umfasst die Flurstücke Nr. 806/1, Nr. 806/2, Nr. 806/3, Nr. 806/4, Nr. 806/5, Nr. 806/6, Nr. 806/7, Nr. 806/8, Nr. 807/4, Nr. 807/6, Nr. 807/10 und Nr. 807/11 in der Flur 1 der Gemarkung Nieder-Ramstadt. Der Teilbereich 5 hat eine Größe von ca. 1,09 ha.
Abbildung 5: Teilbereich 5 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Zwischen Wasserweg und Ober-Ramstädter Straße“ in Nieder-Ramstadt (unmaßstäblich)
Der Teilbereich 6 der Flächennutzungsplanänderung befindet sich zwischen den Sportanlagen und der Straße „Zur Eisernen Hand“ und umfasst das Flurstück Nr. 83/25 (teilweise) in der Flur 4 der Gemarkung Traisa. Der Teilbereich 6 hat eine Größe von ca. 0,16 ha.
Abbildung 6: Teilbereich 6 der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Südlich der Sportanlagen“ in Traisa (unmaßstäblich)
Die bereits rechtskräftige Bauleitplanung für den neuen Feuerwehrstandortes im Ortsteil Nieder-Beerbach (Teilbereich 7) wird im Rahmen der Änderungsplanung des Flächennutzungsplanes berichtigend berücksichtigt. Die Darstellungen aus der seit dem 05.08.2023 rechtswirksamen 3. Ergänzung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Feuerwehr Nieder-Beerbach“ (Genehmigungsbescheid vom 27.07.2023 mit Az.: RPDA-Dez. 31.2-61 d 02.06/62-202013) werden unverändert übernommen. Die von der Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Mühltal betroffene Fläche befindet sich nordöstlich des Ortsteils Nieder-Beerbach, östlich der „Mühlstraße“. Der Teilbereich 7 umfasst konkret folgende Grundstücke in der Flur 4 der Gemarkung Nieder-Beerbach: Flurstücke Nr. 8/6, Nr. 8/7, Nr. 16/7 (teilweise), Nr. 16/8, Nr. 16/9 und Nr. 197/2 (teilweise). Der Teilbereich 7 hat eine Größe von ca. 0,9 ha. Die Abgrenzung des Teilbereiches ist in der folgenden Abbildung durch gestrichelte Umrandung gekennzeichnet.
Abbildung 7: Teilbereich 7 zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Feuerwehr Nieder-Beerbach“ in Nieder-Beerbach (unmaßstäblich)
Gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wird die Genehmigungsfassung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung sowie der Begründung (Teil I - Städtebaulicher Teil und Teil II - Umweltbericht) mitsamt der in der Begründung genannten Anlage (Anlage 1: Potenzialanalyse im Hinblick auf den Arten- und Biotopschutz), mit der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Die Genehmigungsfassung zur Flächennutzungsplanänderung und die zusammenfassende Erklärung können bei der Gemeindeverwaltung Mühltal, Ober-Ramstädter Straße 2-4 in 64367 Mühltal, Zimmer 108 während der Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung eingesehen werden.
Die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind:
| Montag | 08:30 Uhr | bis | 12:00 Uhr |
| Dienstag | 08:30 Uhr | bis | 12:00 Uhr |
| Mittwoch | 14:00 Uhr | bis | 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:30 Uhr | bis | 12:00 Uhr |
| Freitag | 08:30 Uhr | bis | 12:00 Uhr |
Außerhalb dieser Zeiten ist dies nach telefonischer Terminvereinbarung unter (06151) 1417-328 oder -175 möglich.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Mühltal unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der Gemeinde Mühltal
unter (Flächennutzungsplan | Gemeinde Mühltal) eingesehen werden.
Mühltal, den 17.07.2026
Für den Gemeindevorstand
Niels Starke
Bürgermeister
