KW49-Winterdienst | Gemeinde Mühltal

Winterdienst auf unseren Straßen


Aufgrund einschlägiger Vorschriften sind alle Gemeinden verpflichtet, innerhalb geschlossener Ortslagen Fahrbahnen und Gehwege von Schnee zu räumen sowie bei Glätte zu bestreuen.

Durch eine entsprechende Satzung kann jede Gemeinde jedoch diese Räum- und Streupflicht entweder völlig oder nur in bestimmtem Umfang auf die Eigentümer (oder dinglich Berechtigten) der angrenzenden Grundstücke übertragen. Entsprechende Regelungen z.B. zur wechselnden Räumpflicht auf Gehwegen enthält auch die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Mühltal (III. Winterdienst), abrufbar auf der Homepage der Gemeinde Mühltal.

Für den kommunalen Winterdienst auf den Straßen gilt, dass die Räum- und Streuarbeiten zeitlich grundsätzlich so eingerichtet werden müssen, dass sie vor dem Einsetzen des allgemeinen Hauptberufsverkehrs abgeschlossen sind. Dieser setzt erfahrungsgemäß zwischen 06:30 und 07:00 Uhr ein. Der kommunale Räum- und Streudienst an Hauptverkehrswegen muss also an Wochentagen bis 07:00 Uhr durchgeführt worden sein. An Sonn- und Feiertagen sind die Maßnahmen bis 09:00 Uhr abzuschließen, und an Samstagen reicht es aus, wenn die ersten Räum- und Streutätigkeiten des Tages um 08:00 Uhr abgeschlossen sind. Abends besteht die Räum- und Streupflicht bis zum Ende der Hauptverkehrszeit, üblicherweise bis 20:00 Uhr.

Da die Gemeinde nicht alle Straßen und Wege gleichzeitig räumen oder bestreuen kann, werden Räum- und Streupläne nach Wichtigkeit und Dringlichkeit aufgestellt. Der Winterdienst beginnt demnach zuerst in verkehrswichtigen Straßen und an besonders gefährlichen Stellen. Dies sind insbesondere die Fahrbahnen, die vom Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) genutzt werden. Auch die weitere Reihenfolge der Schneeräumung und des Einsatzes von Streumitteln ergibt sich vor allem aus der Verkehrsbedeutung.

Eine Straße kann als nicht wichtig angesehen werden, wenn sie keine Durchgangsstraße ist, sich in einem Wohngebiet befindet oder keinen Verkehrsmittelpunkt bildet und somit eine untergeordnete Bedeutung im Verkehrsnetz der Gemeinde hat.

Die Gemeinde ist übrigens nicht verpflichtet sämtliche Straßen und Wege zu räumen. Aus der Tatsache allein, dass eine Straße üblicherweise geräumt wird, kann nicht auf ihre Verkehrswichtigkeit geschlossen werden. Freiwillige Streumaßnahmen, zu denen die Kommunen nach den allgemeinen Grundsätzen gar nicht verpflichtet wären, begründen keine Streupflicht für die Zukunft. Grundsätzlich besteht darauf kein Vertrauensschutz. Selbst die Tatsache, dass eine Straße in den Streuplan aufgenommen wurde, verpflichtet die Kommune nicht dazu, dort auch Winterdienst zu leisten.

Selbstverständlich ist es zudem unmöglich, jede glättebedingte Gefahr für Fußgänger, Rad- und Kraftfahrer beim Benutzen öffentlicher Verkehrsflächen zu beseitigen. Dies erwartet ein verständiger und in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Verkehrsteilnehmer auch gar nicht, da er ja auch die den äußeren Bedingungen geschuldeten Eigensorgfalt kennt.

Auch für Verbindungswege besteht eine Streupflicht nur, wenn ein tatsächliches wesentliches Verkehrsbedürfnis besteht. Fußgänger können nicht erwarten, dass relativ bedeutungslose Wege, die z.B. als Abkürzung dienen, ständig sicher begehbar sind. Umwege sind den Fußgängern in gewissem Umfang zumutbar.

Schließlich sollten keine überhöhten Anforderungen an die Schneeräumung des gemeindlichen Winterdienstes gestellt werden. Die Gemeinden sind lediglich zu einer groben Schneeräumung verpflichtet, so dass dünnere Schneeschichten durchaus auf den Fahrbahnen verbleiben dürfen.

Gerade Verkehrsteilnehmer sind im Winter selbst gehalten, das Führen von Kraftfahrzeugen oder das persönliche Verhalten den Witterungsverhältnissen anzupassen.

Übrigens versuchen die mit dem Winterdienst beauftragten Mitarbeiter der Gemeinde alles, um die Einschränkungen und negativen Auswirkungen, die sich aus den winterlichen Verhältnissen ergeben können, so gering wie möglich zu halten. Dies mag nicht immer für alle Bürger ausreichend erscheinen, verdient aber auf jeden Fall Respekt, Anerkennung und Verständnis. Und bitte dran denken: Die Räumfahrzeuge sind breiter als herkömmliche PKW und benötigen entsprechend Platz zur Durchfahrt!