KW51-4. Info KoWa-Unterstützungsunterschriften | Gemeinde Mühltal

Kommunalwahl 2021 - wichtiger Hinweis für alle Wahlvorschlagsträger


Der Hessische Landtag hat am 11.12.2020 das Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie beschlossen.

Das Gesetz sieht die Einfügung einer neuen Übergangsvorschrift für die Durchführung der allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021 sowie Direktwahlen im Zuge der Corona-Pandemie vor.

Nach dem neuen § 68a Nr. 1 KWG müssen abweichend von § 11 Abs. 4 Satz 1 KWG Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter in der zu wählenden Vertretungskörperschaft oder im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, nur noch von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind.

Für die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühltal sind demnach 37, für die Ortsbeiräte der jeweiligen Ortsbezirke 5 und für den Ausländerbeirat ebenfalls 5 Unterschriften zu leisten.

Die Rechtsänderungen treten nach Art. 4 Abs. 1 am Tag nach der Verkündung in Kraft; mit einer Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes ist in Kürze zu rechnen.