KW29 Corona Hessen Inzidenz unter 35 | Gemeinde Mühltal

Corona-Regeln für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Inzidenz unter 35


Aufruf zum Impfen

Anders als im Sommer 2020 stünden Hessen nun mit den Testmöglichkeiten und dem Impfangebot zwei entscheidende Instrumente zur Verfügung, um der Pandemie zu begegnen. „Auch wenn die Inzidenzen teilweise steigen, bleibt die Zahl schwerer Erkrankungen bisher weiterhin niedrig. Eine Erklärung dafür ist auch die hohe Impfquote. Diejenigen, die momentan noch überlegen, ob sie sich impfen lassen sollen, bitte ich, es zu tun. Sie schützen damit nicht nur sich bestmöglich, sondern auch ihre Mitmenschen“, so Bouffier.

Die Hessische Landesregierung hat heute außerdem die bestehende Coronaschutzverordnung vom 22.7. bis zum 19.8. verlängert und einzelne zusätzliche Lockerungen insbesondere für Veranstaltungen und in der Gastronomie beschlossen. Damit gleicht Hessen seine Verordnung an die Regelungen angrenzender Bundesländer an. „Angesichts einer landesweiten Inzidenz von 13,6 und einer gleichzeitig geringen coronabedingten Krankenhausbelegung können wir einige wenige weitere vorsichtige Öffnungsschritte gehen. Weiterhin liegen alle hessischen Landkreise deutlich unter 50, auch wenn die Inzidenzen seit einer guten Woche wieder steigen. Das unterstreicht einmal mehr, wie wichtig regelmäßige Testungen und vor allem das Impfen ist“, sagte der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier im Anschluss an die Kabinettsitzung. „Sollten die Infektionen wieder zunehmen, könnten allerdings auch erneute Einschränkungen notwendig werden, die dann auf Basis des bewährten hessischen Präventions- und Eskalationskonzeptes umgesetzt werden. Wir müssen auch weiterhin besonnen und achtsam bleiben, um das Erreichte nicht zu verspielen.“

Die wichtigsten Änderungen im Überblick. Sie gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 35.

Veranstaltungen (ab 25 Personen):

Veranstaltungen können genehmigungsfrei wieder mit mehr Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Obergrenze von 250 auf 750 Teilnehmer angehoben. Im Freien sind künftig 1.500 statt bislang 500 Teilnehmer möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei dieser Zahl nicht mit. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich geimpfter und genesener Personen) eingelassen werden.
Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.

Hotels und Übernachtungen:

Bei Anreise muss bei touristischen Übernachtungen weiterhin ein gültiger Negativnachweis (Geimpft/Genesen/Getestet) vorgelegt werden. Die bisherige wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt.

Gastronomie:

Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

Bibliotheken und Archive:

Maskenpflicht besteht nur noch bis zum Sitzplatz.

Großveranstaltungen:

Hessen übernimmt die Regelungen für Großveranstaltungen, die auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien vereinbart wurden. Demnach ist ab einer Zuschauerzahl von 5.000 eine 50-prozentige Auslastung zulässig, maximal jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.

Clubs / Discotheken:

Weiterhin sind Tanzveranstaltungen in Clubs und Discotheken nur im Freien zulässig. Allerdings wird die Zugangsregelung gelockert. Künftig ist eine Person je 5 qm möglich. Bislang ist es eine Person je 10 qm Veranstaltungsfläche.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigen, entfallen diese Lockerungen und es gelten die bisherigen Maßnahmen.

Quelle und weitere Informationen:

Webseite der Hessischen-Landesregierung