KW31 LaDaDi Kinderfreizeitbonus | Gemeinde Mühltal

Informationen zum Kinderfreizeitbonus


Als sogenannten Freizeitbonus erhalten Familie mit geringem Einkommen vom Staat im August 2021 eine Einmal-Zahlung in Höhe von 100 € pro Kind. Damit wollen Bund und Länder die Langzeitfolgen der Einschränkungen im Bildungs- und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche während der Corona-Pandemie abmildern.

Der Kinderfreizeitbonus wird an Familien mit kleinem Einkommen von der Familienkasse ausgezahlt. Für Empfänger von SGB II-Leistungen sowie Bezieher von Kinderzuschlag wird der Kinderfreizeitbonus im August 2021 automatisch ausgezahlt.

Wird für im Haushalt lebende Kinder im August 2021 kein Kinderzuschlag, aber Wohngeld oder Sozialhilfe nach dem SGB XII gezahlt, ist für die Auszahlung ein Antrag bei der Familienkasse zu stellen.

Das Antragsformular finden Sie unter:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus

Der Antrag ist per Post an die:

Familienkasse Darmstadt,
Groß-Gerauer-Weg 7,
64295 Darmstadt

oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse
Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de

zu übermitteln.
Für Fragen wurde die kostenlose Servicenummer 0800 4 5555 43 eingerichtet.