KW33 Info2 Bundestagswahl Briefwahl | Gemeinde Mühltal

Versand von Wahlbenachrichtigungen und Beantragung der Briefwahl


Versand von Wahlbenachrichtigungen und Beantragung der Briefwahl

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Die Wahlbenachrichtigung wird ab dem 18. August bis spätestens 5. September 2021 in Mühltal zugestellt.

Wer bis zum 5. September 2021 keine Wahlbenachrichtigung erhält, aber glaubt wahl­berechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens 10. September 2021 mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bereits seit dem 16. August 2021 möglich.

Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen möchten, bietet sich die Beantragung von Briefwahlunterlagen an.

Hierzu stehen Ihnen folgende Antragsmöglichkeiten zur Verfügung:

Internet (Online Wahlscheinantrag)

Die Online-Wahlscheinbeantragung ist auf unserer Internetseite in der Zeit vom 16. August 2021 bis 22. September 2021 unter folgendem Link freigeschaltet:

OLIWA Online-Antrag-Wahlschein

Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.

Formloser Antrag per Post, Email oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten.

 

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

 

Ausführliche Informationen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen finden Sie unter

Wahlinformationen Land Hessen