KW13 Corona Hessen ab 02.04.2022 | Gemeinde Mühltal

Hessische Landesregierung Corona-Maßnahmen ab dem 02.04.2022

Folgendes gilt in Hessen ab dem 2. April:

Maskenpflicht:

  • in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatienten),
  • in Alten- und Pflegeheimen,
  • bei Pflege- und Rettungsdiensten,
  • in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr),
  • in Sammelunterkünften wie bspw. Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften.

Testpflichten:

  • für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Sammelunterkünften.
  • Ausnahmen durch Einrichtungsleitung für Geimpfte, Genesene sowie aus sozialethischen Gründen möglich.
  • Bewohnertestungen (insbes. in Pflegeheimen) können bei einem Ausbruchsgeschehen ggf. anlassbezogen vom zuständigen Gesundheitsamt angeordnet werden
  • In Schulen werden Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler weiterhin dreimal wöchentlich getestet.
  • Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten etc. können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.

Die bisherigen Verpflichtungen zur Isolation bzw. Quarantäne bleiben auf Basis der RKI-Empfehlungen bestehen.


Quelle (Stand 30.03.2022) und weitere Informationen:

Webseite der Hessischen Landesregierung

Die Grafische Aufbereitung in Schaubildern finden Sie auch im Covid-Info-Bereich der Gemeinde Mühltal Webseite:

COVID-19 Informationen