Masken- und Abstandsregelung in den Räumen der Gemeinde Mühltal ab dem 02.04.2022
Ab dem 2. April:
In Ausübung des Hausrechts wurden durch den Bürgermeister folgende Regelungen getroffen:
Zutritt zum Rathaus und zum Bürgerzentrum:
- Weiterhin ist eine Terminvereinbarung notwendig,
- Maskenpflicht in allen Räumen (FFP2 oder medizinische Maske)
In allen Trauzimmern und Trauerhallen:
- Es ist ein Abstand von 1,5 m einzuhalten
- Maskenpflicht in allen Räumen (FFP2 oder medizinische Maske)
Bitte halten Sie weiterhin die bekannten allgemeinen Regeln ein:
- Abstand halten
von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, beispielsweise beim Einkaufen oder bei der Arbeit. - Hygiene beachten
Befolgen Sie die die Hygiene-Regeln für richtiges Husten und Niesen sowie für gründliches Händewaschen. - Regelmäßig lüften
In geschlossenen Innenräumen zusätzlich wichtig: Lüften Sie in regelmäßigen Abständen für einige Minuten. - Im Alltag Maske tragen
In bestimmten Situationen – vor allem in Innenräumen oder wenn ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen nicht sicher eingehalten werden kann – sollten Sie eine Maske tragen. Beachten Sie bitte, wann das Tragen einer Maske verpflichtend ist.
Covid-Info-Bereich der Gemeinde Mühltal Webseite: