KW2 3G-Regelung in Rathaus/Bürgerzentrum | Gemeinde Mühltal

Ab 17. Januar gilt in Rathaus und Bürgerzentrum die 3G-Regelung 


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund der stetig steigenden Inzidenzen gilt ab Montag, dem 17. Januar 2022, für Besucherinnen und Besucher des Rathauses/Bürgerzentrums in Nieder-Ramstadt die 3G-Regelung. Einlass erhält nur noch, wer vollständig geimpft oder genesen ist oder wer einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorweisen kann. Alternativ wird auch ein negativer PCR-Test akzeptiert, der maximal 48 Stunden zuvor durchgeführt wurde. Selbsttests werden nicht akzeptiert und können auch nicht vor Ort vorgenommen werden. Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder unter sechs Jahren, bei Schüler/innen ist als Nachweis das vollständig geführte Testheft der jeweiligen Schule ausreichend. 

Die Gemeinde Mühltal weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ab 17. Januar 2022 der Zugang ins Rathaus/Bürgerzentrum für Bürger/innen einzig über den Innenhof möglich sein wird. Dort sind die entsprechenden Nachweise sowie ein gültiger Personalausweis vorzuzeigen. Die aktuelle Coronavirus-Schutzverordnung empfiehlt Städten und Gemeinden, 3G-Regelungen für ihre Einrichtungen umzusetzen.

Das Rathaus bleibt zwar weiterhin für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Persönliche Vorsprachen sind jedoch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP- oder FFP2-Maske) ist bei Betreten des Rathauses/Bürgerzentrums weiterhin verpflichtend. Ob eine Angelegenheit durch Erscheinen im Rathaus oder möglicherweise auch per E-Mail oder per Telefon erledigt werden kann, wird von den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung beurteilt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Covid-19 Informationsseite

Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Sie dient zu unser aller Schutz. Bleiben Sie gesund!

Ihr
Willi Muth
Bürgermeister