KW2 Corona LaDaDi Hotspot ab 13.1.2022 | Gemeinde Mühltal

Inzidenz auch im LaDaDi über der 350er-Marke


Wie zu erwarten war, ist auch die Inzidenz im Landkreis auf über 350 gestiegen: Die Inzidenz lag am gestrigen Dienstag (11.) bei 379,2 (nach 355,1 am Sonntag und 383,6 am Montag). Da damit an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner über der definierten Marke von 350 liegt, gelten ab Donnerstag, 13. Januar, folgende weitere Maßnahmen im Kreis:

  • Alkoholverbot an bestimmten publikumsträchtigen Plätzen in den 23 Kreiskommunen
  • Das Tragen von medizinischen Masken in der Zeit von 8 bis 20 Uhr in der Fußgängerzone in Dieburg und Griesheim

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu den Hotspot-Regeln wird am Mittwoch, 12. Januar, im Darmstädter Echo veröffentlicht. In dieser sind die Plätze in den Kommunen sowie die Bereiche aufgelistet, in denen das Alkoholverbot und das Tragen von medizinischen Masken gilt. Weiter ist die Allgemeinverfügung im Internet unter www.ladadi.de und https://perspektive.ladadi.de/corona/allgemeinverfügung einzusehen.

2G-plus bereits ab Mittwoch, 12. Januar

Bei Veranstaltungen (mehr als zehn Personen) sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt: Drinnen 2G-plus. Draußen 2G.

Die 2G-plus-Regel (Zutritt nur mit Booster-Impfung oder tagesaktuellem Negativ-Nachweis) in der Gastronomie, dem Kultur-, Sport- und Freizeitbereich ab einer Inzidenz von 350 ist bereits in der derzeit gültigen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) des Landes Hessen geregelt und ist damit nicht Bestandteil der Allgemeinverfügung.

Gemäß der hessischen Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) kann die Allgemeinverfügung erst aufgehoben werden, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem Wert von 350 liegt.

„Mit der Allgemeinverfügung reagiert der Landkreis auf das sehr dynamische Infektionsgeschehen. Gemäß der hessischen Landesverordnung müssen wir weitere Regelungen ergreifen, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Über die genannten Maßnahmen hinaus ist es sehr wichtig, sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Ich kann es nicht oft genug sagen, aber das Impfen ist immer noch der wichtigste Baustein im Kampf gegen die Pandemie“, so Landrat Klaus Peter Schellhaas.

Quelle (Stand 12.1.2022) und weitere Informationen:

Webseite LaDaDi


Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg
A l l g e m e i n v e r f ü g u n g für den Landkreis Darmstadt-Dieburg:

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut

Aus der Allgemeinverfügung ergibt sich ein Alkoholverbot an folgenden öffentlichen Plätzen in Mühltal:

  • Schloßgartenplatz
  • Boschelgrillhütte
  • Spielplatz Hag
  • Bahnhofsgelände, Nieder-Ramstadt
  • Datterich- und Schwimmbadparkplatz
  • Am Vogelteich
  • Traisaer Hüttchen
  • Fürthweg - Grillhütte
  • Gemeindezentrum Parkplatz und Kreuzungsbereich, Nieder-Beebrach
  • Grillhütte - Lindwurmanlage Frankensteiner Weg
  • Parkplatz/öffentliche Verkehrsflächen zur Burg Frankenstein
  • Ortsstr./Ortsplatz, Waschenbach
  • Mühlbergstraße/TV Sportplatz
  • Einmündung Felsbergstraße/Zeilstraße (erweiterte Gehwegfläche)
  • Gustav-Krämer-Hütte
  • Dr. Wendel-Mertz-Straße/Spielfeld und Umfeld