KW29 LaDaDi Wasserentnahme untersagt Allgemeinverfügung | Gemeinde Mühltal

Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen ab Donnerstag auch im LaDaDi verboten


Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der fehlenden Niederschläge wird ab Donnerstag, 21. Juli, die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Landkreis Darmstadt-Dieburg bis auf Weiteres untersagt. Ausgenommen von dem Verbot der Wasserentnahme sind unter anderem das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Auch Gewässernutzungen, denen eine wasserrechtliche Erlaubnis, Bewilligung und alte Rechte zugrunde liegen, sind von der Allgemeinverfügung ausgenommen.

Wegen der anhaltenden Trockenheit und den seit Wochen fehlenden Niederschlägen nehmen die Wasserstände in den Gewässern im Landkreis stetig ab. Einige Gewässer im Landkreis sind bereits trockengefallen. Obwohl es in den vergangenen Wochen ab und zu geregnet hat, reichen die Niederschläge nicht aus, um den sinkenden Wasserständen der Gewässer entgegenzuwirken. Die Pegel sind niedrig und die Wassertemperaturen vergleichsweise hoch.

Der Erbsenbach, Riedsbach, Hirschbach, Dilsbach, Ruthsenbach, Apfelbach, Mühlbach, Semme und Hegbach führen kein Wasser mehr und weisen bereits teilweise deutliche tiefe Trockenrisse auf. Die Landespegel an der Modau (Eberstadt) und Gersprenz (Wersau und Harreshausen) liegen unter dem kritischen Abflusswert des mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ) und die Wassertemperaturen sind vergleichsweise hoch. Eine Entspannung der Situation ist mit Blick auf die Wettervorhersage erstmal nicht in Sicht. Durch die anhaltende Trockenheit entstehen für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern kritische Zustände.

Umweltdezernent Lutz Köhler appelliert erneut an die Bürgerinnen und Bürger mit Wasser sparsam umzugehen und so die empfindlichen Ökosysteme vor zusätzlichen Stressfaktoren zu schützen. „Die Verfügung dient dazu die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Fließgewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu erhalten“, betont Lutz Köhler.

Köhler erinnert nochmals an die bereits veröffentlichten Maßnahmen zum sparsamen Umgang mit der Ressource Wasser:

  • Angepasste Bewässerung (spät abends oder früh morgens, möglichst ohne direkte Sonneneinstrahlung)
  • Pflanzen möglichst nicht von oben bewässern
  • In regenreichen Perioden möglichst viel Regenwasser speichern und in regenarmen Zeiten zur Bewässerung nutzen (dazu sollte jetzt vorrausschauend die Installation von neuen Regentonnen oder Zisternen ins Auge gefasst werden)
  • Nicht täglich bewässern (lieber ein- bis zweimal die Woche kräftig)

Die Allgemeinverfügung ist in der Ausgabe des Darmstädter Echos vom 20. Juli veröffentlicht und auch im Internet unter www.ladadi.de einsehbar. Das Verbot gilt bis einschließlich 31. Oktober 2022.