KW27 Dorfentwicklung - Städtebauliche Beratung | Gemeinde Mühltal

Sanierung, Um- oder Ausbau – Sichern Sie sich Ihre finanzielle Förderung


Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines zentral gelegenen Gebäudes oder Anwesens in Mühltal und denken über Sanierung, Umbau, Umnutzung oder Ersatz- bzw. Neubau nach, aber es fehlt der letzte Baustein in Sachen Finanzierung? Dann sollten Sie unbedingt die Chancen nutzen, die die hessische Dorfentwicklung (früher: Dorferneuerung) mit seinem Förderprogramm bietet. Seit 2019 und noch bis 2027 läuft die Dorfentwicklung in Mühltal mit seinen Ortsteilen Nieder-Ramstadt, Traisa, Trautheim, Nieder-Beerbach, Frankenhausen und Waschenbach. „Sichern Sie sich jetzt einen Zuschuss. Denn das Programm bietet eine wertvolle Unterstützung und trägt dazu bei, den örtlichen Charme in Mühltal zu erhalten und weiter auszubauen“, rät die beim Landkreis Darmstadt-Dieburg für die Dorfentwicklung zuständige Fachbereichsleiterin Dorte Meyer-Marquart Bauherrinnen und Bauherren.

Interessierte, die Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen planen, können bis zum Jahr 2027 fachmännischen Rat zu Gestaltung und Materialauswahl, aber auch zu Unterstützungsmöglichkeiten durch das Förderprogramm bekommen. Die Beratung erfolgt gemeinsam mit der Dorf- und Regionalentwicklung des Landkreises Darmstadt-Dieburg, dem von der Gemeinde beauftragten Architekten Matthias Binder vom Büro „Baer-Binder-Architekten“ und gegebenenfalls unter Hinzunahme der Denkmalschutzbehörde. Beratungen sind unverbindlich und kostenfrei, sie können auch von Kaufinteressent/innen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass sich das Objekt im festgelegten Fördergebiet befindet (zu finden auf der Internetseite der Gemeinde Mühltal), welches den Ortskern mit Bebauung bis 1950 umfasst.

Ziel des Förderprogramms ist der Erhalt und die Gestaltung des dörflichen Charakters mit seinem bau- und kulturhistorischen Erbe. Die Innenentwicklung soll gestärkt und Leerstände beseitigt werden. Die Wünsche und Vorstellungen der Eigentümer/innen passen oft von vornherein in dieses Programm, das dann dabei hilft, die Vorhaben finanziell umzusetzen. Ist eine Maßnahme förderfähig, werden 35 Prozent Zuschuss auf die Nettokosten gewährt, maximal 45.000 Euro pro Objekt oder sogar 60.000 Euro für Kulturdenkmale. Bei ehemaligen Wirtschaftsgebäuden, die in bis zu drei Wohneinheiten umgenutzt werden, sind sogar bis zu 200.000 Euro Zuschuss möglich. Auch Neubauten sind förderfähig, wenn sich dadurch beispielsweise eine Baulücke schließen lässt oder ein Ersatzbau entsteht.

Bedingung für eine Förderung ist, dass vor Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides nicht mit den Maßnahmen begonnen werden darf. Auch können bei Eigenleistung Materialkosten gefördert werden. In diesem Fall gilt eine Mindestinvestitionssumme in Höhe von 10.000 Euro.

Wenn auch Sie Interesse an einem für Sie kostenfreien und unverbindlichen Bauberatungstermin haben, können Sie sich direkt an den Architekten Matthias Binder wenden (Telefon: 0 61 51 – 66 33 43 oder E-Mail: binder@b-b-a.eu). Informationen zur Förderung im Rahmen des Hessischen Dorfentwicklungsprogramms erteilt zudem beim Landkreis Darmstadt-Dieburg Beate Will (Telefon: 0 60 71 – 881-21 14, E-Mail: b.will@ladadi.de). Sie empfiehlt Interessierten, sich frühzeitig mit der Bewilligungsstelle in Ver­bindung zu setzen, damit eine ausreichende Vorlaufzeit bis zur Antragstellung gegeben ist.